Bei der Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes sind dem Regierungsrat des Kantons Zürich gravierende Fehler unterlaufen. Ausgerechnet der politisch umstrittenste Punkt überhaupt – die Strafbestimmung beim Impfobligatorium von bis zu 50.000 Franken – fehlt in den offiziellen Unterlagen an Parteien, Verbände, interessierte Kreise.
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Und dies gleich doppelt: In den publizierten Unterlagen der Gesundheitsdirektion von Natalie Rickli sucht man diese bereits in Kraft gesetzte Strafbestimmung sowohl in der Rubrik «Geltendes Recht» als auch im Vorentwurf des neuen Gesetzes vergeblich. Absicht oder Zufall? Böser Wille oder Unfähigkeit?
Tatsache ist: Das Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion bestätigt den Sachverhalt. Es handle sich «tatsächlich um einen Fehler». Die Strafbestimmung sei «fälschlicherweise weder in der Spalte des bisherigen Rechts noch in der Spalte des Vorentwurfs aufgeführt» worden.
Damit klärt sich das Rätsel, warum um Himmels willen im Kanton Zürich während der Vernehmlassung sich niemand über das Impfobligatorium und die völlig unverhältnismässig hohe Strafbestimmung aufgeregt hat, während eine geplante Impfpflicht mit Bussen bis zu 20.000 Franken in St. Gallen einen Volksaufstand und den Widerstand aller Parteien provoziert hat.
Diese «Fehler» sind keine Kleinigkeit. Für eine funktionierende Vernehmlassung ist es unabdingbar, dass vollständige und korrekte Unterlagen vorliegen. Nur so ist eine informierte und fundierte Meinungsbildung möglich. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat dies durch ihren «Fehler» verunmöglicht. Die Frage steht deshalb im Raum, ob die Vernehmlassung auf korrekter Grundlage wiederholt werden muss.
Auch auf Bundesebene ist das Impfobligatorium Gegenstand politischer Diskussionen im Rahmen der Revision des Epidemiengesetzes (EpG). SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann hat in der Frühlingssession der eidgenössischen Räte eine Motion zur Streichung des entsprechenden Artikels 22 EpG eingereicht.