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Reform des deutschen Nachrichtendienstrechts: Bald könnten 16-Jährige als Spitzel angeworben werden

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Reform des deutschen Nachrichtendienstrechts: Bald könnten 16-Jährige als Spitzel angeworben werden
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Das Bundesinnenministerium in Deutschland plant mit einer Reform des Nachrichtendienstrechts eine deutliche Ausweitung der Befugnisse von Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums hervor, der unter anderem neue Regelungen zum Einsatz verdeckter Massnahmen und von Vertrauenspersonen vorsieht. Dies berichtet das Portal Tichys Einblick.

FABIAN SOMMER / KEYSTONE
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in Berlin
FABIAN SOMMER / KEYSTONE

Nach dem Entwurf sollen die Nachrichtendienste angesichts einer nach Darstellung des Ministeriums «verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland» zusätzliche Instrumente erhalten. Vorgesehen sind unter anderem Befugnisse, Datenverkehre umzuleiten oder zu unterbinden, technische Informationen zu verändern, falsche Informationen bereitzustellen sowie gespeicherte Daten zu löschen oder zu verfälschen, wenn dies der Abwehr von Bedrohungen dienen soll. Das Ministerium begründet die Änderungen mit dem Schutz herausragender Rechtsgüter des Gemeinwohls und einer Modernisierung der nachrichtendienstlichen Fähigkeiten.

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Neuordnung der Kontrolle der Nachrichtendienste vor. Die bisherigen Kontrollzuständigkeiten sollen beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Für das Gremium rechnet die Bundesregierung laut Entwurf mit einmaligen Kosten von rund 1,6 Millionen Euro sowie jährlichen Ausgaben von etwa 6,65 Millionen Euro.

Besonders weitreichend ist eine vorgesehene Ausnahme beim Einsatz von Vertrauenspersonen. Gemäss dem Entwurf könnte die Amtsleitung des Bundesamts für Verfassungsschutz in besonders gelagerten Fällen den Einsatz von Personen ab 16 Jahren genehmigen. Die Regelung würde Minderjährige als verdeckte Informationsquellen grundsätzlich zulassen, sofern dies zur Aufklärung als besonders erheblich eingestufter Bestrebungen für unerlässlich angesehen wird.

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