Gestern hat die Verwaltungskommission des schweizerischen Bundesgerichts nach Kenntnisnahme des Berichts der Weltwoche («Verbotene Liebe», Nr. 18/26) mit Abklärungen begonnen. Die Weltwoche wirft den Bundesrichtern Yves Donzallaz (parteilos, ehemals SVP) und Beatrice van de Graaf (SVP) vor, entgegen Artikel 8 des Bundesgerichtsgesetzes eine dem Gericht verheimlichte Partnerschaft zu führen, was ihre Urteile anfechtbar macht und einen Revisionsgrund darstellt. Laut 20 Minuten haben die beiden ihre Beziehung gegenüber der Verwaltungskommission des Bundesgerichts eingestanden.
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Die beiden Bundesrichter betonen allerdings, sie hätten zu keinem Zeitpunkt der gleichen Abteilung angehört und «nie gemeinsam ein Urteil gefällt». Abgesehen davon, dass dies für die Gesetzwidrigkeit der Beziehung und die Anfechtbarkeit der durch sie gefällten Urteile völlig unerheblich ist, stellt sich die Staatsaffäre noch schwerwiegender dar.
Die betroffenen Bundesrichter sassen nämlich in den Jahren 2023 und 2024 gemeinsam in der wichtigen Verwaltungskommission des Bundesgerichtes. Nicht nur das, sie bildeten in diesem dreiköpfigen Gremium mit ihren zwei Stimmen sogar die Mehrheit und konnten jede Entscheidung beherrschen.
Yves Donzallaz präsidierte damals in seiner Eigenschaft als Bundesgerichtspräsident diese Verwaltungskommission, der Beatrice van de Graaf als Vertreterin der Bundesrichterschaft angehörte; drittes Mitglied war der Vizepräsident des Bundesgerichts. Diese Verwaltungskommission teilt die nebenamtlichen Bundesrichter den Abteilungen zu, verabschiedet Budget und Rechnung des Bundesgerichts zuhanden der Bundesversammlung, stellt Gerichtsschreiber ein und teilt sie den Abteilungen zu. Sie ist aber auch zuständig für die Weiterbildung, die Bewilligung von Nebenbeschäftigungen und die überaus wichtige Aufsicht über das Bundesstrafgericht in Bellinzona und das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
Mindestens zwei Jahre lang konnten also Donzallaz und van de Graaf dieses oberste Verwaltungsgremium des Bundesgerichts nach Belieben beherrschen und das dritte Mitglied überstimmen. In diese Zeit fällt auch die harsche Verurteilung der Verwaltungskommission von Bundesrichter Thomas Stadelmann (Mitte), der das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betreffend die Schweizer «Klima-Seniorinnen» gerügt hatte.
Nicht zutreffend ist im Übrigen auch die Behauptung aus Lausanne, Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf hätten «zu keinem Zeitpunkt der gleichen Abteilung» angehört. Beide haben nachweislich gleichzeitig in der Ersten strafrechtlichen Abteilung ausgeholfen.