Ausländische Inhaftierte ohne Wohnsitz in der Schweiz sollen auch künftig keine Krankenversicherung erhalten. Der Ständerat ist am Montag mit 33 zu 9 Stimmen nicht auf eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) eingetreten. Damit bleibt es vorerst bei der bisherigen Regelung. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden. Lehnt auch er die Vorlage ab, ist das Geschäft vom Tisch.
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Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, inhaftierte Personen ohne Schweizer Wohnsitz in die obligatorische Krankenversicherung einzubeziehen. Hintergrund ist, dass rund ein Drittel aller Gefangenen in der Schweiz im Jahr 2023 nicht krankenversichert war. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider verwies im Rat auf die Verpflichtung der Schweiz, für die Gesundheit von Inhaftierten zu sorgen. Diese Verantwortung ergebe sich aus der Bundesverfassung sowie aus völkerrechtlichen Verträgen. Die medizinische Versorgung von Gefangenen müsse jener von Personen in Freiheit gleichwertig sein.
Die Mehrheit der zuständigen Kommission stellte sich jedoch gegen den Vorschlag. Sprecherin Brigitte Häberli-Koller (Mitte, TG) argumentierte, die Vorlage greife in ein Grundprinzip des KVG ein. Die Versicherungspflicht sei an den Wohnsitz in der Schweiz gebunden. Viele ausländische Inhaftierte hätten weder die Absicht noch die Möglichkeit, sich dauerhaft im Land niederzulassen.
Zudem befürchtete die Kommissionsmehrheit zusätzliche Belastungen für die Prämienzahler. Die gesundheitliche Versorgung von Gefangenen sei eine staatliche Aufgabe und solle nicht über Krankenkassenprämien finanziert werden. Der Ständerat folgte dieser Argumentation deutlich.
Nach dem Willen der kleinen Kammer sollen die Gesundheitskosten ausländischer Inhaftierter weiterhin von den Kantonen getragen werden. Finanziert werden sie damit wie bisher über Steuergelder. Eine schweizweit einheitliche Regelung besteht allerdings nicht. Je nach Kanton übernehmen die Kosten Einrichtungen des Strafvollzugs, Gesundheitsbehörden oder kommunale Sozialhilfestellen. Der Entscheid des Nationalrats wird zeigen, ob diese Praxis bestehen bleibt.