Nein zu Fachkräften? Deutschlands Arbeitsagentur lehnt Flüchtlinge, die arbeiten wollen und über die die notwendigen Qualifikationen verfügen, massenhaft ab – mit einer absurden Begründung
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Nein zu Fachkräften? Deutschlands Arbeitsagentur lehnt Flüchtlinge, die arbeiten wollen und über die die notwendigen Qualifikationen verfügen, massenhaft ab – mit einer absurden Begründung

Dieser Text erschien zuerst auf dem Portal Focus online.

Es geschieht in Kleinstädten wie dem schwäbischen Weingarten genauso wie in Hamburg und Berlin: Die Berichte über ausländische Arbeitskräfte häufen sich, die arbeiten wollen, über alle notwendigen Qualifikationen verfügen und einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber in der Tasche haben – aber am Ende nicht arbeiten können.

MARTIN SCHUTT / KEYSTONE
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MARTIN SCHUTT / KEYSTONE

Hintergrund ist jedes Mal eine völlig absurde Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die sich an einen bürokratischen Prozess hält, der das Gegenteil von dem bewirkt, was eigentlich im Interesse aller Seiten liegt.

So war das ungläubige Erstaunen in der Grossdruckerei CV Druck in Weingarten gross, als die Personalabteilung dort zwei Flüchtlinge nicht wie geplant einstellen konnte. Eine Flüchtlingssozialarbeiterin hatte sich für sie eingesetzt und sie als «fleissige, leistungsfähige Menschen» beschrieben, die nicht von staatlicher Unterstützung leben wollten. Die Personalabteilung kam der Bitte im Januar dieses Jahres nach. Beide Flüchtlinge erhielten Arbeitsverträge als Helfer im Versand. Die Tätigkeiten sollten mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro vergütet werden.

Es fehlte nur noch ein formaler Akt: die Zustimmung der Ausländerbehörde, in diesem Fall des Amtes für Migration und Integration.

Doch zur Überraschung aller lehnte die Behörde ab. Begründung: Der ortsübliche Lohn für den Job betrage deutlich mehr. Und weiter: «Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme der Beschäftigung trotz versagter Beschäftigungserlaubnis strafrechtlich geahndet werden kann.»

Auf Nachfrage schob eine Sprecherin den Schwarzen Peter weiter: Die Bundesagentur für Arbeit habe ihre notwendige Zustimmung verweigert. Die Begründung dort schliesslich lautete: Der «Entgeltatlas», der für die Ermittlung von Löhnen ausschlaggebend sei, weise in der Region für die Lohngruppe «Helfer Druck» eine Bezahlung von knapp 16 Euro die Stunde aus. Daran müssten sich Arbeitgeber halten, sonst werde es nichts mit dem Arbeitsvertrag.

«Hoppla», sagten sich die Verantwortlichen in der Druckerei, die alle Versandhilfstätigkeiten mit dem Mindestlohn von 12,82 Euro brutto vergüten. Würden sie die Flüchtlinge zum von der Behörde geforderten Lohn einstellen, würden die mehr verdienen als alle anderen. Die Folge: Die bereits geschlossenen Verträge mit den Flüchtlingen wurden gekündigt – noch vor deren erstem Arbeitstag.

Ähnliche Fälle, bei denen es sogar eigens im Ausland angeworbene Facharbeiter betrifft, sind auch aus Hamburg und Berlin dokumentiert. Die Verkehrsplaner von Argus in Hamburg zum Beispiel wollten einen Bauzeichner aus Aserbaidschan einstellen. Beide Seiten waren sich einig. Doch das ausgehandelte Gehalt im Vertrag lag ein paar Hundert Euro unter den Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit. «In dem Fall realitätsfremd», nennen die Argus-Chefs die Forderung der Behörde. Die eigenen Mitarbeiter lägen bei gleicher Qualifikation mit ihrem Gehalt darunter. Auch hier platzte der Vertrag.

Oder ein Fall aus Berlin: Dort wollte ein Studio, das Virtual-Reality-Installationen entwickelt, einen indischen Game-Designer, der in Amsterdam studiert hatte, für 2500 Euro brutto einstellen. Die Bundesagentur für Arbeit befand: zu wenig. Der Inder trat seinen Job nicht an.

Das alles sind keine Einzelfälle, sondern ist inzwischen ein Massenphänomen. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit hat sie im vergangenen Jahr mehr als 90.000 Anträge auf Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften abgelehnt, in knapp 27.000 Fällen hat sie sich dabei auf den Paragrafen 39 des Aufenthaltsgesetzes berufen, laut dem «Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt» werden dürfen. Das waren rund 75 Prozent mehr Ablehnungen mit Gehaltsbezug als im Vorjahr. Politiker, die landauf, landab die «Arbeitsmigration» als willkommenste Form der Einwanderung nach Deutschland preisen, weil hier doch dringend Fachkräfte gesucht würden, müssten an sich alarmiert sein. Aber bislang rührt sich niemand. Fairness und der Schutz vor Lohndumping hätten «einen hohen Stellenwert», teilt eine Sprecherin von Noch-Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf Anfrage der Zeit mit. Daher sei keine Änderung geplant.

Hintergrund für die Bürokratiefalle, die sich die Bundesagentur für Arbeit damit offenbar selbst gestellt hat, ist ihr «Entgeltatlas». Eigentlich ist der eine gute Sache, weil er auf den Netzseiten der Bundesagentur mit wenigen Klicks Auskunft darüber gibt, wer wo wie viel verdient. Interessenten geben eine Jobbezeichnung ein. Mehr als 4000 Berufsbezeichnungen sind aufgelistet. Darunter zum Beispiel «Erzieher» oder «Unternehmensberaterin». Automatisch wird dann der Median für das monatliche Bruttoentgelt angezeigt. Es sind auf den Cent genaue Werte, die sich aus einer Fülle von Daten ergeben – aber eben nicht berücksichtigen, was im jeweiligen Betrieb tatsächlich gezahlt wird.

Auf das Problem mit dem «Entgeltatlas» weisen inzwischen auch die auf Immigrationsrecht spezialisierten Anwälte von Visaguard in Berlin hin: Das Mindestgehalt für ausländische Fachkräfte spiele eine entscheidende Rolle bei der Arbeitsmigration nach Deutschland. Um die Höhe festzulegen, sei der «Entgeltatlas» das Mass aller Dinge. Wenn das dort ausgewiesene Mindestgehalt nicht erreicht werde, lehne die Bundesagentur für Arbeit den Antrag in aller Regel ab, womit der Deal dann geplatzt sei. «Für Personalmanager und Unternehmen ist eine jährliche Überprüfung der Gehaltswerte unerlässlich, um rechtssicher internationale Fachkräfte zu beschäftigen und Ablehnungen von Visumanträgen zu verhindern», warnen die Anwälte.

Warum das Ganze so ist, wie es ist?

Die Bundesagentur für Arbeit hat darauf zwar eine Antwort – nur hilft die eben nicht weiter. Die Regel solle die Arbeitnehmer schützen, sagt ein Sprecher auf Anfrage der Zeit. Es gehe einerseits darum, keine Preisspirale nach unten auszulösen. «Zum anderen wollen wir die Gleichwertigkeit zwischen Arbeitnehmenden sicherstellen, egal, wo sie herkommen.»

Engelhard Mazanke, Direktor des Berliner Landesamts für Einwanderung, kommt in dem Zeit-Beitrag aber ebenfalls zu Wort. Seine Einschätzung klingt nachvollziehbarer: «Wir produzieren Kosten, wir produzieren Frust, wir verhindern Integration.»

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