Der mutmassliche Attentäter von Winterthur war nach Angaben türkischer Sicherheitskreise bereits vor dem Messerangriff am Hauptbahnhof Winterthur ins Visier der Anti-Terror-Behörden geraten. Das erklärte der Anti-Terror-Experte Emre Öztürk von der Polizei in Ankara. Dennoch galt Nesip D. laut den türkischen Behörden nie als akute Bedrohung.
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Der 31-Jährige hatte sich laut 20 Minuten zeitweise in der Türkei aufgehalten, nachdem er 2024 in der Schweiz von der Bildfläche verschwunden war. Seine Eltern hofften offenbar, sein Aufenthalt dort könne seinen Zustand stabilisieren. Stattdessen soll sich der spätere Attentäter weiter radikalisiert haben. Nach Einschätzung von Öztürk geriet er im Umfeld islamistischer Netzwerke ins Blickfeld der Sicherheitsdienste.
Besonders brisant: Im April nahmen türkische Behörden bei landesweiten Operationen gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) 525 Verdächtige fest. Nach Angaben des Experten stammten zahlreiche Festgenommene aus dem erweiterten sozialen und ideologischen Umfeld von Nesip D. Die betreffenden Netzwerke seien eng mit Europa verbunden und nutzten die Türkei als Drehscheibe für Kontakte und Koordination.
Gleichzeitig widersprechen die türkischen Erkenntnisse der Vorstellung, der Täter habe sich erst während seines Aufenthalts in der Türkei radikalisiert. Nach Angaben der dortigen Ermittler erfolgte die ideologische Prägung «definitiv» in der Schweiz. Der 31-Jährige habe sich vor allem online radikalisiert und über Jahre hinweg Kontakte zu IS-Sympathisanten und islamistischen Zellen in Europa gepflegt. Auch seine Aktivitäten in sozialen Medien seien den Behörden aufgefallen. Dort habe er staatsfeindliche, antidemokratische und gegen den türkischen Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk gerichtete Inhalte verbreitet.
Beim Messerangriff vom 28. Mai am Hauptbahnhof Winterthur wurden drei Menschen verletzt, einer davon schwer. Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr bezeichnete die Tat als Terrorakt. Mit den neuen Angaben aus Ankara rückt nun die Frage stärker in den Vordergrund, wie weit die Radikalisierung des Täters in der Schweiz fortgeschritten war – und ob Warnsignale rechtzeitig erkannt wurden.