Die neue Regierung Ungarns hat den Zuzug von Gastarbeitern aus Nicht-EU-Staaten eingeschränkt. Ministerpräsident Péter Magyar verfügte per Regierungsverordnung, dass neue Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen der bisherigen Gastarbeiter-Regelung mit sofortiger Wirkung nicht mehr erteilt werden.
Die Einschränkung der Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten gehörte zu Magyars zentralen Wahlversprechen.
Nach Schätzungen arbeiten in Ungarn rund 90.000 Personen aus Nicht-EU-Ländern. Sie stellen etwa 2 Prozent aller Beschäftigten und sind vor allem in der Automobil- und Batterieindustrie, im Baugewerbe, in der Landwirtschaft sowie bei Lieferdiensten tätig. Viele von ihnen stammen von den Philippinen, aus der Ukraine, China, Vietnam oder Indien.
MTVA - Media Service Support and Asset Management Fund
Magyar hatte im Wahlkampf argumentiert, ungarische Arbeitnehmer sollten stärker berücksichtigt und Unternehmen daran gehindert werden, Löhne durch die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte unter Druck zu setzen. Arbeitgeber- und Industrieverbände verweisen hingegen auf einen bestehenden Arbeitskräftemangel in mehreren Branchen.
Die neue Verordnung sieht vor, dass bereits erteilte Aufenthaltsgenehmigungen bis zu ihrem Ablauf gültig bleiben. Ob diese anschliessend verlängert werden können, bleibt offen. Die Regelung bedeutet zudem kein generelles Ende der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an Nicht-EU-Bürger.
Betroffen ist insbesondere die unter der früheren Regierung von Viktor Orbán eingeführte vereinfachte Gastarbeiter-Regelung. Diese ermöglichte die Rekrutierung von Arbeitskräften ausserhalb der Europäischen Union über Vermittlungsagenturen. Auch diese Praxis hatte Magyar während des Wahlkampfs kritisiert.