Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

«Liebe macht bekanntlich blind»: Ehemaliger Bundesgerichts-Präsident Ulrich Meyer erklärt das Beziehungs-Verbot unter Richtern

Anhören ( 1 min )
«Liebe macht bekanntlich blind»: Ehemaliger Bundesgerichts-Präsident Ulrich Meyer erklärt das Beziehungs-Verbot unter Richtern
«Liebe macht bekanntlich blind»: Ehemaliger Bundesgerichts-Präsident Ulrich Meyer erklärt das Beziehungs-Verbot unter Richtern
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Am Schweizer Bundesgericht sorgt eine Liebesbeziehung zwischen zwei Richtern für eine Debatte über richterliche Unabhängigkeit und Ethik. SRF interviewte dazu den ehemaligen Bundesgerichtspräsidenten Ulrich Meyer, der klare Worte fand: «Richter sind dazu da, Urteile zu fällen, und nicht, sich zu lieben.»

© KEYSTONE / URS FLUEELER
Ulrich Meyer, ehemaliger Bundesgerichtspräsident
© KEYSTONE / URS FLUEELER

Der Hintergrund: Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen ihre Entscheide völlig unabhängig fällen – frei von persönlichen Loyalitäten oder privaten Bindungen innerhalb des Gerichts. Laut Meyer könnten sich Richterpaare bei Urteilen gegenseitig beeinflussen oder zumindest den Eindruck mangelnder Neutralität erzeugen. Gerade am höchsten Gericht der Schweiz sei das heikel, weil Bundesrichter keiner disziplinarischen Aufsicht unterstehen und ihre Unabhängigkeit selbst wahren müssten.

Im Bundesgerichtsgesetz ist festgehalten, dass Personen in dauernder Lebensgemeinschaft nicht gleichzeitig Bundesrichter sein dürfen. Für Meyer geht das Problem jedoch weiter als die rein juristische Frage. Entscheidend seien auch Ethik und das öffentliche Vertrauen in das Gericht. In den internen Richtlinien des Bundesgerichts stehe ausdrücklich, Richter müssten ihre Unabhängigkeit auch gegenüber Kollegen bewahren. «Und das ist bei Liebe nicht der Fall. Liebe macht bekanntlich blind», sagte Meyer.

Kritik übte der frühere Gerichtspräsident zudem an der Führung des Bundesgerichts. «Was ich kritisiere, ist, dass die Führung des Bundesgerichts diesem Treiben eine gewisse Zeit lang zugeschaut und nicht interveniert hat», sagte er. Wäre er noch Gerichtspräsident, hätte er die Beteiligten «zur Rede gestellt». Das Bundesgericht diskutiert nun über mögliche Anpassungen seiner internen Ethikrichtlinien.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 02.06.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.