Am Schweizer Bundesgericht sorgt eine Liebesbeziehung zwischen zwei Richtern für eine Debatte über richterliche Unabhängigkeit und Ethik. SRF interviewte dazu den ehemaligen Bundesgerichtspräsidenten Ulrich Meyer, der klare Worte fand: «Richter sind dazu da, Urteile zu fällen, und nicht, sich zu lieben.»
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Der Hintergrund: Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen ihre Entscheide völlig unabhängig fällen – frei von persönlichen Loyalitäten oder privaten Bindungen innerhalb des Gerichts. Laut Meyer könnten sich Richterpaare bei Urteilen gegenseitig beeinflussen oder zumindest den Eindruck mangelnder Neutralität erzeugen. Gerade am höchsten Gericht der Schweiz sei das heikel, weil Bundesrichter keiner disziplinarischen Aufsicht unterstehen und ihre Unabhängigkeit selbst wahren müssten.
Im Bundesgerichtsgesetz ist festgehalten, dass Personen in dauernder Lebensgemeinschaft nicht gleichzeitig Bundesrichter sein dürfen. Für Meyer geht das Problem jedoch weiter als die rein juristische Frage. Entscheidend seien auch Ethik und das öffentliche Vertrauen in das Gericht. In den internen Richtlinien des Bundesgerichts stehe ausdrücklich, Richter müssten ihre Unabhängigkeit auch gegenüber Kollegen bewahren. «Und das ist bei Liebe nicht der Fall. Liebe macht bekanntlich blind», sagte Meyer.
Kritik übte der frühere Gerichtspräsident zudem an der Führung des Bundesgerichts. «Was ich kritisiere, ist, dass die Führung des Bundesgerichts diesem Treiben eine gewisse Zeit lang zugeschaut und nicht interveniert hat», sagte er. Wäre er noch Gerichtspräsident, hätte er die Beteiligten «zur Rede gestellt». Das Bundesgericht diskutiert nun über mögliche Anpassungen seiner internen Ethikrichtlinien.