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Lex UBS im Ständerat: Bundesrat und Verwaltung müssen über die Bücher und ihre Hausaufgaben machen

Der Ständerat hat am 23. September mit 29 zu 16 Stimmen beschlossen, dass die UBS ihre ausländischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen muss; nur die restlichen 10 Prozent dürfen aus AT1-Anleihen («Notfall-Wandelanleihen») bestehen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission hatte eine 50:50-Lösung beantragt, der Bundesrat 100 Prozent CET1. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat die Vorlage mit 33 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Die UBS hat die strengeren Varianten bis zuletzt mit Verweis auf Kosten und Wettbewerbsfähigkeit bekämpft. ...
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