Gegenüber der Weltwoche nahm Nina Fehr Düsel nach dem Entscheid der Juristischen Fakultät der Universität Zürich auf Verzicht eines Entzugs des Doktortitels so Stellung: «Die Arbeit wurde gründlich untersucht, und es wurden lediglich kleinere Fehler in den Fussnoten festgestellt.» Die Sache sei damit erledigt, so die SVP-Nationalrätin, die gleichzeitig ihr Interesse an einer Ständeratskandidatur kundtat.
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Trotzdem lohnt es sich, den Entscheid etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Dass es bei den Plagiatsvorwürfen lediglich um die Lappalie einiger Fussnoten ging, wird durch die von der Universität veröffentlichten Dokumente nicht gestützt. Vielmehr ist von «wissenschaftlichem Fehlverhalten» und «mittelschwerem Verschulden» die Rede.
Nina Fehr Düsels Plagiate umfassen immerhin 12,3 Seiten und exakt 121 Sätze, 44 Randziffern und sechs Fussnoten. «Besonders gravierend» ist, dass ein Unterkapitel zum englischen Recht «nahezu vollständig als Plagiat einzustufen» sei. Hier liegt die «Übernahmequote» bei 94,6 Prozent. Dazu meint die Juristische Fakultät der Universität Zürich: «Dieser Befund wiegt schwer.» Demgegenüber fielen die zusätzlich beanstandeten sechs Fussnoten für die «Gesamtwürdigung nur gering ins Gewicht». Fehr Düsel hat also keinen Grund, zu behaupten, es seien «lediglich kleinere Fehler in den Fussnoten festgestellt» worden.
Der bekannte Plagiatsgutachter Stefan Weber aus Salzburg hatte ursprünglich 31 zum Teil «schwerwiegende Plagiate» sowie «mehrere Falschzitate» und weitere «grenzwertige Stellen» festgestellt. Nina Fehr Düsel habe «praktisch durchgängig ab- und umgeschrieben», es sei kaum ein Eigenanteil ersichtlich. Die «Täuschungsabsicht» sei dadurch belegt, dass die Autorin die «abgeschriebenen Meinungen ohne Zitat ausdrücklich als ihre eigenen ausgibt». Weber stellte insgesamt einen «schwerwiegenden Plagiatsverdacht» fest.
Der Integritätsbeauftragte der Universität Zürich musste in den Ausstand treten, weil er zu einem früheren Zeitpunkt in der Fakultätsversammlung Fehr Düsels Dissertation durchgewinkt hatte. Seine Stellvertreterin veranlasste eine wissenschaftliche Ähnlichkeitsanalyse und fand noch wesentlich mehr Ähnlichkeit mit fremden Textstellen als zuvor Plagiatsgutachter Stefan Weber: «Gesamthaft wurden 80 betroffene Textstellen aufgelistet.»
Die von der Universität Zürich mit einem externen Gutachten betrauten Experten Professor Benjamin Schindler und Christina Müller von der Universität St. Gallen fanden 17 eindeutige Plagiate und 44 weitere Textstellen mit «Verstössen gegen die gute wissenschaftliche Praxis». Im massgeblichen Text habe Nina Fehr Düsel zu rund 6 Prozent plagiiert. Das sorgfältige Gutachten umfasst 22 Seiten und 130 Seiten Anhänge. Die beiden Autoren leiten aus der «Häufung der Plagiate», ihrer «Verteilung» und der «Art ihrer Darstellung» eindeutig eine «Täuschungsabsicht» von Fehr Düsel ab.
Die Zürcher Fakultätsversammlung hat am 1. April 2026 ein Titelentzugsverfahren gegen Juristin Fehr Düsel eröffnet. Die Rechtsprofessoren sind nach Abwägung zwischen «rechtsstaatlichem Handeln» und «Verhältnismässigkeit» unter «schonendem Ausgleich» beider Prinzipien zum Schluss gekommen, auf einen Titelentzug zu verzichten.
Es dürfte sich hier um einen doch wesentlich politisch motivierten Entscheid gehandelt haben. Zumal ja die Fakultätsversammlung in eigener Sache entschieden hat, denn genau dieses Gremium hatte ja Fehr Düsels Arbeit seinerzeit akzeptiert und hätte jetzt die sie betreuenden Professoren – also die Kollegen – blossstellen müssen. Auch dürfte die Universität Zürich keinerlei Lust verspüren, sich nach dem Entlassungsskandal um Christoph Mörgeli erneut mit einer SVP-Nationalrätin anzulegen.
Die Begründung ihres Schrittes durch die Juristische Fakultät Zürichs ist aber teilweise schwer nachvollziehbar. Da steht nämlich, bei einer schriftlichen Arbeit von Studierenden würden plagiierte Stellen angesichts des kürzeren Umfangs «schneller ins Gewicht fallen». Dabei müssten doch Dissertationen, die akademisch weit höher zu gewichten sind, wesentlich strenger beurteilt werden als irgendwelche studentischen Fallbearbeitungen.
Die Fakultät spricht von «erheblichen Mängeln» der Dissertation, die «mehreren Anforderungen an korrektes wissenschaftliches Arbeiten nicht genügt». Das festgestellte Fehlverhalten dürfe «nicht bagatellisiert» werden, denn es handle sich nicht um «vereinzelte Flüchtigkeitsfehler, sondern um mehrere, teils erhebliche unzulässige Übernahmen». Weil Nina Fehr nicht an der Universität Zürich angestellt sei, würden keine «personal- oder disziplinarrechtlichen Massnahmen» getroffen.
Zusammenfassend ist Nina Fehr Düsel in ihrer Plagiatsaffäre mit einem blauen Auge davongekommen. Die Promotionsverordnung der Universität Zürich hält nämlich unmissverständlich fest: «Die mehr oder weniger wörtliche Übernahme von Texten aus Schriften anderer Autorinnen oder Autoren ohne Quellenangaben (Plagiat) ist unzulässig. Solche Dissertationen werden als ungenügend abgewiesen.»