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Kontrolle als Familienangelegenheit: Beim Schweizerischen Turnverband ist die Juristin für Ethik und Recht verheiratet mit dem Chef Spitzensport

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Kontrolle als Familienangelegenheit: Beim Schweizerischen Turnverband ist die Juristin für Ethik und Recht verheiratet mit dem Chef Spitzensport
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Der Schweizerische Turnverband (STV) ist mit rund 375.000 Mitgliedern und 2650 Vereinen der grösste polysportive Sportverband der Schweiz. Seine operative Führung trägt Verantwortung für zentrale olympische Disziplinen wie Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik und Trampolin und steht damit in einem besonders sensiblen Spannungsfeld zwischen sportlicher Förderung, institutioneller Aufsicht und ethischer Verantwortung. Besondere Bedeutung erhielt diese Verantwortung nach den 2020 öffentlich gewordenen Missständen im Schweizer Turnsport. Die unter dem Stichwort «Magglingen-Protokolle» bekannt gewordenen Vorfälle führten zu breiter Kritik und setzten den Verband unter erheblichen Reformdruck. Seither steht der STV verstärkt unter Beobachtung, ob personelle Entscheidungen, interne Kontrollmechanismen und Führungsstrukturen dem angekündigten Anspruch auf Transparenz, Unabhängigkeit und bessere Aufsicht tatsächlich entsprechen.

© KEYSTONE / URS FLUEELER
David Huser, Chef Spitzensport des Schweizerischen Turnverbands
© KEYSTONE / URS FLUEELER

Eine zentrale Führungsfunktion in der neuen Leitung übernahm dabei David Huser als Chef Spitzensport. Mit seiner Berufung verband sich die Erwartung, sportliche Leistung und institutionelle Integrität künftig enger miteinander zu verbinden. Massgeblich für diese Neuausrichtung ist das Ethik-Statut des Schweizer Sports, das vom Schweizer Sportparlament verabschiedet wurde. Der STV verpflichtet nicht nur seine Mitglieder auf diese Grundsätze, sondern ist selber an deren Einhaltung gebunden. Dazu gehört insbesondere der sorgfältige Umgang mit Machtpositionen, transparente Verfahren und die konsequente Vermeidung von Interessenkonflikten. Zur Vermeidung des Missbrauchs von Funktionen in Sportorganisationen hält das Ethik-Statut ausdrücklich fest, dass Interessenkonflikte nicht unbeachtet bleiben dürfen, wenn Umstände geeignet sind, den Anschein der Befangenheit zu erwecken. Gerade in Organisationen mit sensiblen Aufsichts-, Beratungs- und Führungsaufgaben kommt diesem Grundsatz besondere Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Unabhängigkeit zweier Schlüsselstellen im Verband. Parallel zum Amtsantritt David Husers und zur Etablierung der Stelle Ethik und Recht entstand eine persönliche Beziehung zwischen Huser und der Juristin Bettina Aebi, der Leiterin dieser Stabsstelle. Bei der Leiterin Ethik und Recht handelt es sich nicht um irgendeine Position, sondern um jene Instanz, die innerhalb des STV bei ethischen und rechtlichen Fragestellungen beratend und orientierend tätig ist. Diese personelle Konstellation blieb auch nach Bekanntwerden der Beziehung, späterer Familiengründung und Heirat unverändert bestehen.

Damit entsteht zumindest die Frage, ob im Sinne des Ethik-Statuts ein relevanter Interessenkonflikt oder zumindest der Anschein fehlender Unabhängigkeit vorliegt. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Stelle Ethik und Recht innerhalb des Verbands bei sensiblen Fragen regelmässig einbezogen wird und faktisch eine wichtige Kontroll- und Beratungsfunktion wahrnimmt. Bereits die enge familiäre Verbindung zwischen zwei derart zentralen Stellen kann geeignet sein, Zweifel an der notwendigen Distanz und Unvoreingenommenheit zu begründen. Der jüngste Fall am Schweizer Bundesgericht zeigt, wie heikel solche Konstellationen sind: Schon eine Liebesaffäre genügte, um Fragen der Unabhängigkeit und Befangenheit ins Zentrum zu rücken. Bemerkenswert ist diese Konstellation beim STV auch deshalb, weil der Verband in den vergangenen Jahren nach aussen hohe Massstäbe in Fragen von Ethik, Prävention und Governance formuliert hat. Gerade ein Verband, der in erheblichem Umfang mit Millionenbeträgen öffentlich finanziert wird und nach den früheren Missständen einen Reformanspruch erhoben hat, muss sich daran messen lassen, wie konsequent er diese Standards auch intern umsetzt. Für Betroffene oder Unterstellte kann eine solche Struktur eine erhebliche Hemmschwelle schaffen. Wer einen Konflikt mit einer Führungsperson austrägt, wird sich unter Umständen nur eingeschränkt an eine interne Ethik- oder Rechtsstelle wenden, wenn deren Leitung in einer engen familiären Beziehung zur betroffenen Führungsperson steht.

Vor diesem Hintergrund erhält auch der kürzlich angekündigte Rücktritt des amtierenden STV-Direktors Stefan Riner per Ende Oktober 2026 zusätzliche Relevanz. Riner, mit früherer langjähriger Karriere im Korps der Kantonspolizei Aargau, erklärte öffentlich, er habe andere Vorstellungen der operativen Führung gehabt, als er sie im Verband angetroffen habe. Ob und in welchem Umfang dies mit internen Führungs- und Governancefragen zusammenhängt, bleibt offen. Klar ist jedoch: Organisationen mit öffentlichem Auftrag und erheblicher öffentlicher Finanzierung müssen sich an hohen Standards von Transparenz, Unabhängigkeit und Rechenschaft messen lassen.

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