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Kanton St. Gallen verzichtet auf Impfpflicht nach Volksaufstand: Jetzt müssen National- und Ständerat das unselige Obligatorium aus dem Bundesgesetz streichen

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Kanton St. Gallen verzichtet auf Impfpflicht nach Volksaufstand: Jetzt müssen National- und Ständerat das unselige Obligatorium aus dem Bundesgesetz streichen
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Die Regierung des Kantons St. Gallen macht einen spektakulären Rückzieher und verzichtet auf die Einführung einer «Impfpflicht» mit polizeistaatlicher Strafandrohung. Dies nach einem nie gesehenen Sturm des Widerstands. Bei Gesundheitsdirektor Bruno Damann (Mitte) trafen über 2500 Protestbriefe ein.

Die Streichung der Impfpflicht durch den Regierungsrat ist ein Erfolg für Bürger und kritische Medien. Der Druck auf «die da oben» wurde einfach zu gross. In einer Umfrage der regionalen Onlinemediengruppe Portal 24 hatten sich weit über 90 Prozent der Teilnehmer gegen die Impfpflicht ausgesprochen, in der Folge auch die Fraktionen der Parteien.

Stringer/Keystone
Kanton St. Gallen verzichtet auf Impfpflicht nach Volksaufstand: Jetzt müssen National- und Ständerat das unselige Obligatorium aus dem Bundesgesetz streichen
Stringer/Keystone

Allerdings sollte man den wachsamen Bürgergeist jetzt nicht einfach an der Garderobe abgeben. In anderen Kantonen – wie zum Beispiel im bevölkerungsreichsten Kanton Zürich – ist ein Impfobligatorium nach wie vor in Kraft. Dort beträgt die damit verbundene Strafandrohung, die in St. Gallen bis zu 20.000 Franken hätte betragen sollen, sogar bis zu 50.000 Franken.

Und der Regierungsrat brachte es dabei erst noch fertig, dass dieses Impfobligatorium und diese horrende Busse in der Vernehmlassung der Gesundheitsgesetzrevision in sämtlichen Unterlagen unterschlagen wurde. Darum blieb ein vergleichbarer Widerstand wie in St. Gallen in Zürich aus.

Aber auch der Bund muss nach dem St. Galler Volksaufstand über die Bücher. Dass Kantone überhaupt auf die Idee kommen, Impfungen – also einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit – für obligatorisch zu erklären, liegt im Epidemiengesetz begründet.

Dieses wird derzeit revidiert. Die National- und Ständeräte haben also die Möglichkeit, den entsprechenden Artikel 22 zu streichen. Dann würde auch keine Regierung mehr auf so dumme Gedanken kommen, wie es die St. Galler unter Damann getan hat. Und wie es die Zürcher unter Natalie Rickli (SVP) nach wie vor tut.

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