Die israelische Regierung hat einen entscheidenden Schritt zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen eingeleitet. Am Montag stimmte die Knesset mit 39 zu 16 Stimmen für einen Gesetzentwurf, der die Verhängung von Todesurteilen erleichtern soll. Wie Nau.ch berichtet, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Todesstrafe in Fällen verhängt werden kann, in denen eine Tötung aus rassistischen Motiven erfolgt und mit der Absicht verbunden ist, dem Staat Israel oder der «Wiedergeburt des jüdischen Volkes im eigenen Land» zu schaden. Im Westjordanland könnten Militärgerichte künftig Todesurteile bereits mit einfacher Mehrheit der Richter fällen – bislang war Einstimmigkeit erforderlich. Zudem sollen mildernde Umstände nicht mehr berücksichtigt werden.
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Der Vorstoss stammt von Itamar Ben-Gvir, Israels Minister für nationale Sicherheit und Anführer der rechtsextremen Otzma-Jehudit-Partei. Er hatte bereits im Vorfeld betont, das Gesetz werde «abschreckende Wirkung entfalten», und drohte seiner Koalition mit dem Bruch, sollte der Entwurf nicht zur Abstimmung kommen. Auf der Plattform X schrieb er: «Die Geschichte wird jeden verurteilen, der heute gegen das Gesetz zur Todesstrafe für Terroristen stimmt.»
Die Todesstrafe ist in Israel derzeit nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei NS-Verbrechen. Seit der Hinrichtung Adolf Eichmanns im Jahr 1962 wurde sie nicht mehr vollstreckt. Laut CNN hatte sich Premierminister Benjamin Netanjahu zunächst gegen die Initiative ausgesprochen, aus Sorge um israelische Geiseln im Gazastreifen. Nach der jüngsten Waffenruhe änderte er seine Haltung und unterstützt das Vorhaben nun politisch.
Die Uno hatte die israelischen Militärgerichte im Westjordanland bereits in der Vergangenheit wegen massiver Mängel beim Rechtsschutz kritisiert. Palästinenser würden dort unter Militärrecht der neuen Regelung unterliegen, während israelische Siedler weiterhin nach zivilem Recht beurteilt würden.