Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt zur Herausgabe von SMS der früheren deutschen Aussenministerin Annalena Baerbock verpflichtet. Das berichtet die Zeitung Die Welt unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Konkret geht es um vier Textnachrichten, mit denen Baerbock vor einer Abstimmung der UN-Generalversammlung im Februar 2023 bei ausländischen Amtskollegen für Unterstützung einer Ukraine-Resolution geworben haben soll.
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Geklagt hatte die Transparenzplattform «Frag den Staat». Das Auswärtige Amt hatte einen Antrag auf das Informationsfreiheitsgesetz zunächst zurückgewiesen und argumentiert, SMS auf Mobiltelefonen seien grundsätzlich keine amtlichen Informationen und deshalb nicht archivierungspflichtig. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
Nach dem Urteil muss das Ministerium nun Nachrichten an die Aussenminister von Senegal, Äthiopien, Nigeria und Brasilien offenlegen. Laut den Richtern besitzen die SMS «erheblichen Informationswert», weil sie dokumentieren, mit welchen Formulierungen Baerbock wenige Tage vor der Abstimmung um Zustimmung zur Resolution zum Krieg in der Ukraine geworben hat. Gerade der genaue Wortlaut der Nachrichten habe einen eigenständigen Informationswert.
Besondere Bedeutung misst das Gericht zudem dem Umstand bei, dass der Versand der SMS laut Urteil nur nach einer speziellen Risikoanalyse erlaubt worden sei. Dienstliche SMS sind im Auswärtigen Amt aus Sicherheitsgründen demnach grundsätzlich untersagt. Dass Inhalte möglicherweise zusätzlich in Akten oder Vermerken festgehalten wurden, ändere nichts am Anspruch auf Herausgabe der Originalnachrichten.