Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke will auf dem bevorstehenden AfD-Bundesparteitag eine neue Definition von Extremismus durchsetzen und die parteiinterne Unvereinbarkeitsliste grundlegend überarbeiten. Das geht aus einem Antragsentwurf für den Parteitag in Erfurt hervor, über den zunächst RTL und NTV berichteten. Demnach soll der Bundesvorstand beauftragt werden, die Liste innerhalb eines Jahres neu zu fassen.
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Nach dem Vorschlag sollen künftig nur noch Organisationen als extremistisch gelten, die auf die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie und die Errichtung einer Diktatur abzielen sowie ihre Ziele planmässig und insbesondere unter Einsatz von Gewalt verfolgen. Die Definition wäre damit deutlich enger gefasst als jene des Bundesamts für Verfassungsschutz oder der Bundeszentrale für politische Bildung. Der Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung sagte RTL/NTV, es handle sich um eine auf Gewalt und Putschismus verengte Definition, die «auf so gut wie keine Organisation zutrifft».
Der Antrag sieht zudem vor, frühere Mitgliedschaften in als extremistisch eingestuften Organisationen nach zehn Jahren nicht mehr berücksichtigen zu müssen. Wer eine entsprechende Vereinigung vor mehr als zehn Jahren verlassen habe, solle diese Mitgliedschaft bei einem Aufnahmeantrag nicht mehr angeben müssen.
Für Aufsehen sorgt vor allem ein weiterer Passus des Vorstosses. Künftig sollen nicht nur extremistische Organisationen auf der Unvereinbarkeitsliste stehen, sondern auch Gruppen, die den «Grundüberzeugungen» der AfD widersprechen. Als einziges konkretes Beispiel nennt der Antrag Bündnis 90/Die Grünen. Die Partei wird darin als «antideutsch» bezeichnet und beschuldigt, an der «Zerstörung der ethnisch-kulturellen, demografischen, sprachlichen und wirtschaftlichen Grundlagen Deutschlands» zu arbeiten. Über den Antrag soll der Parteitag Ende Juni in Erfurt beraten.