Die US-Regierung startet am 20. April ein neues Onlinesystem zur Rückzahlung von Zöllen in Milliardenhöhe, doch Schweizer Unternehmen setzen weiterhin auch auf Klagen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erklärt, die Plattform solle Anträge deutlich «vereinfachen und beschleunigen», berichtet die NZZ.
Konkret können Importeure künftig gebündelte Forderungen einreichen und dabei Tausende Einfuhren in einer einzigen Datei erfassen. Insgesamt geht es um rund 166 Milliarden Dollar an zu Unrecht erhobenen Abgaben. Die Rückzahlungen sollen gesammelt und inklusive Zinsen in einer Überweisung erfolgen. Grundlage ist ein Urteil des Obersten Gerichts, das die von der US-Regierung unter Berufung auf Notstandsgesetze eingeführten Zölle gekippt hat. Mehr als 330.000 Importeure hatten zuvor Abgaben auf rund 53 Millionen Sendungen entrichtet.
Laurent Gillieron/Keystone
In der Schweizer Industrie wird der Schritt als Entlastung gewertet. Branchen wie Maschinenbau, Uhren, Lebensmittel und Luftfahrt waren stark betroffen. «Insgesamt ist das schon eine gute Nachricht», sagt Jean-Philippe Kohl vom Industrieverband Swissmem der NZZ. Gleichzeitig warnt er vor überzogenen Erwartungen. Die US-Behörden hätten wenig Anreiz, die Rückzahlungen rasch abzuwickeln, Verzögerungen seien möglich.
Die Komplexität ist erheblich: Formal kann nur der Importeur in den USA die Rückerstattung beantragen. Schweizer Exporteure sind oft auf ihre amerikanischen Partner angewiesen – und damit auf deren Kooperationsbereitschaft. Fehlen vertragliche Regelungen, entscheidet der Goodwill über die Weitergabe der Gelder.
Viele Firmen fahren deshalb zweigleisig. Neben der Nutzung der Plattform bereiten sie Klagen vor, oft im Rahmen von Sammelverfahren vor dem US-Handelsgericht in New York. Diese Option schützt vor Verjährung, die bei älteren Geschäften droht.
Trotz grossem Interesse bleibt der Aufwand hoch. Unternehmen müssen prüfen, ob sich der administrative Einsatz lohnt – ein Prozess, der Wochen dauern kann.