Die Frage, ob die EU-Anbindungsverträge neben dem Volks- auch dem Ständemehr zu unterstellen sind, ist im Bundeshaus heiss umstritten. So ist auch das Gezerre zu verstehen, das gegenwärtig zwischen zwei Kommissionen des Parlaments stattfindet. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats – eher EU-kritisch eingestellt – will die staatspolitische Frage nach dem Ständemehr zu Recht in ihren Reihen verhandeln und zuhanden des Gesamtparlaments beschliessen.
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Die Aussenpolitische Kommission (APK) – seit Jahrzehnten bestehend aus Euroturbos und Internationalisten – beansprucht die Klärung dieses Streitpunkts für sich, weil sie sich in fast allen die EU betreffenden Fragen für zuständig erklärt. Darum hat die APK bereits eine ausserordentliche Sitzung anberaumt und damit ihren Führungsanspruch in dieser Sache überdeutlich angemeldet.
Nun hat die Staatspolitische Kommission diese Absicht unterlaufen. Mit komfortabler Mehrheit hat die SPK nämlich eine Parlamentarische Initiative beschlossen, die jener der Staatspolitischen Kommission des Ständerates entspricht. Im Vorstoss steht wörtlich über die EU-Anbindungsverträge: «Es ist sodann sicherzustellen, dass die zur Umsetzung der Abkommen […] notwendigen Erlasse beziehungsweise Änderungen von Bundesgesetzen nur in Kraft treten, wenn die Verfassungsänderung von Volk und Ständen angenommen worden ist.»