Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Klage gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) und den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Sieben Kläger hatten den Sendern eine einseitige, politisch linke Berichterstattung vorgeworfen und daraus die Unzulässigkeit der Gebühren abgeleitet.
Wie die Berliner Zeitung berichtet, folgte das Gericht dieser Argumentation nicht. Das Gesamtangebot des ÖRR sei «vielfältig genug» und erfülle den verfassungsrechtlichen Auftrag. Ein Verstoss gegen das sogenannte Äquivalenzprinzip liege nur dann vor, wenn über längere Zeit klare und systematische Defizite bei Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt bestünden – das sei hier nicht erkennbar.
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Die Kläger hatten insbesondere die Berichterstattung zur Corona-Pandemie, zum Ukraine-Krieg sowie zum früheren US-Präsidenten Donald Trump kritisiert. Zudem warfen sie den Anstalten eine ineffiziente Mittelverwendung mit überhöhten Gehältern und Pensionen vor.
Bereits mehrere Vorinstanzen hatten die Klagen abgewiesen, der Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Urteile nun. Auch der Vorwurf mangelnder wirtschaftlicher Haushaltsführung wurde zurückgewiesen.
Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht liess das Gericht nicht zu. Den Klägern bleibt lediglich die Möglichkeit einer Beschwerde gegen diese Entscheidung.