Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Bezeichnung der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann als «Adolfine die Kriegstreiberin» als zulässige Meinungsäusserung gewertet.
Das Gericht bestätigte damit die Aufhebung einer Verurteilung durch das Amtsgericht Bruchsal. Dieses hatte einen X-Nutzer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Das Landgericht Karlsruhe hob die Entscheidung auf, die Revision blieb vor dem Oberlandesgericht erfolglos.
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Nach Auffassung des Gerichts stellt die Äusserung zwar eine gravierende Ehrverletzung dar. Gleichwohl überwiege im konkreten Fall die Meinungsfreiheit. Der Kommentar sei im Kontext einer politischen Debatte über Waffenlieferungen an die Ukraine gefallen und betreffe eine besonders berührende tagesaktuelle Frage.
Das Oberlandesgericht stellte klar, dass ein individueller Vergleich mit Adolf Hitler stets eine schwere Ehrverletzung darstelle. Der konkrete Kommentar sei jedoch nicht als umfassende Gleichsetzung mit dem NS-Diktator zu verstehen, sondern beziehe sich auf die verteidigungspolitische Haltung der Politikerin.
Die Richter betonten, dass auch polemische und emotionalisierte Äusserungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sein können, wenn sie einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten. Bürger dürften Kritik an politischer Machtausübung auch personalisiert und zugespitzt äussern.
Zugleich verwies das Gericht darauf, dass der Kommentar im Rahmen einer laufenden politischen Auseinandersetzung entstanden sei und keine gezielte Diffamierung darstelle. Seine Verbreitung und Wirkung im öffentlichen Diskurs seien zudem «allenfalls moderat» gewesen.