Jetzt kommt es endlich ans Licht: Die nach Jahren juristischen Ringens gegen die Dunkelkammerpolitik des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) endlich ungeschwärzt vorliegenden Verträge mit den Herstellern Moderna und Novavax bestätigen die schlimmsten Befürchtungen.
Obwohl der Zweck dieser Verträge angeblich dem Schutz der Gesundheit vor der Covid-Pandemie gelte, enthalte «keiner der Verträge irgendwelche Verpflichtungen für die Hersteller, ein wirksames oder ein sicheres Produkt abzuliefern, im Gegenteil: Der Bund anerkennt vertraglich, dass er über die Risiken der kurzfristigen Herstellungsprozesse voll im Bild ist, diese Risiken aber aufgrund angeblich noch grösserer Pandemierisiken akzeptiert», sagte Rechtsanwalt Philipp Kruse gestern (21. April 2026) an einer Medienkonferenz des Aktionsbündnisses freie Schweiz in Bern.
Dafür müssen die Steuerzahler den Kopf hinhalten. Der Bund hat sich – auch das kommt jetzt an den Tag – verpflichtet, die Hersteller im Falle von Schadenersatz- oder Strafklagen von dritter Seite zu 100 Prozent schadlos zu halten, sowohl für die Anwalts- und Gerichtskosten als auch für allfällige Schadenersatzleistungen. Das Gesamtvolumen dieser Kaufverträge liegt bei weit über einer Milliarde Franken.
«Im Rahmen dieser extrem einseitigen Risikoverteilung sind die Hersteller völlig frei, ob sie den eigentlichen Zweck des Vertrages – Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Pandemie-Risiken mit wirksamen und sicheren Produkten – sicherstellen oder eigenmächtig unterlaufen wollen. Sie haben Carte blanche», kritisiert Kruse.
Diese massive Asymmetrie vertraglicher Risiken zu Lasten des Staates und der Steuerzahler wirft Fragen auf: Hat der Bundesrat Grundsätze des Beschaffungsrechts verletzt? Hat er dem Parlament wesentliche Inhalte dieser Verträge zu Unrecht unterschlagen? Hat er die Interessen der Schweizer Bevölkerung verletzt, indem er Steuergelder in Höhe von über einer Milliarde Franken für Präparate bezahlt hat, für welche der erforderliche Nutzen und Gegenwert von vornherein äusserst fraglich war (Stichwort «Nonvaleur»)? Wurden allenfalls Steuergelder veruntreut?
Obwohl sie wussten, dass die Verträge dies ausdrücklich nicht garantieren, gaukelten der Bundesrat und das federführende Bundesamt für Gesundheit eine zu keinem Zeitpunkt gegebene falsche Sicherheit, Wirksamkeit und Notwendigkeit vor.
Nationalrat Rémy Wyssmann (SVP), beruflich auf Haftungsrecht spezialisierter Anwalt, bezeichnet die Folgen dieses Blindflugs als fatal: «Wirksamkeit weg, Haftung weg, Gesundheit weg, Geld weg. Und das in Milliardenhöhe.»
Wer solche Verträge prüfe und blind unterzeichne, müsse dann auch dafür geradestehen, wenn das Versagen ans Tageslicht komme. «Es darf nie wieder einen solchen Machtmissbrauch durch solche Knebelverträge geben, die alle Macht und alle Vorteile dem Hersteller überlassen», so Wyssmann. «Das ist ein grobfahrlässiger Umgang mit Gesundheit und Steuergeld in Milliardenhöhe.»
Er fordert deshalb Konsequenzen für die Verantwortlichen. In der kommenden Sondersession der eidgenössischen Räte wird er drei Vorstösse mit diesen Forderungen einzureichen:
- Alle Verträge müssen vollständig offengelegt werden, nach dem Prinzip access to one, access to all.
- Bei den Verantwortlichen im Bund müssen umgehend verjährungsunterbrechende Massnahmen eingeleitet werden, damit die Haftungs- und Regressansprüche wirksam bleiben.
- Damit solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren, muss die Haftung für das leitende und prüfende Kader in der Bundesverwaltung verschärft werden. Nach geltendem Recht haften Bundesangestellte faktisch nicht für Schäden, die sie angerichtet haben.
Es könne nicht sein, so der Politiker, dass Kaderbeamte des Bundes ungestraft derart katastrophal verhandelte Verträge zum Nachteil der Bürger und Steuerzahler aushandelten.