Wer Demokratie nachmacht oder verfälscht oder sich nachgemachte oder verfälschte Demokratie verschafft und in Verkehr bringt, wird mit kräftigen Einbussen an Freiheit ein Leben lang bestraft.
Die demokratischen Falschmünzer sind dieser Tage allerdings landauf, landab unterwegs. Kaum ein gesellschaftlicher Termin vergeht derzeit in Deutschland, ohne dass nicht Applaus aufbrandet dafür, dass Viktor Orbán in Ungarn abgewählt wurde. Ganz gleich, ob Bundespresseball oder beim Sachsen-Anhalt-Abend dieser Tage in Berlin, wo der deutsche Bundeskanzler sich mit der Feststellung vernehmen liess: «Es gibt keine illiberale Demokratie. Demokratien sind entweder liberal, oder es sind keine Demokratien!»
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Auch dafür gab es Applaus, obwohl Friedrich Merz (CDU) hier nicht als Jurist, sondern eher als Zeitgeist-Populist unterwegs ist. Es gibt keine zwingende Verbindung zwischen Demokratie und Liberalität. Die Wortverbindung «liberale Demokratie» kommt im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland schlichtweg nicht vor.
Im unantastbaren «Ewigkeitsartikel» 20 steht: «(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.» Die «freiheitliche demokratische Grundordnung» kommt an mehreren Stellen (z. B. Art. 18, 21 GG) vor. Und das aus gutem Grund. «Liberale Demokratie» ist kein präziser verfassungsrechtlicher Begriff, sondern eine politikwissenschaftliche Interpretation. In Wahrheit können «Volksherrschaften» durchaus auch autoritär, unduldsam und sogar kriegerisch sein, wenn es denn einen demokratischen Konsens dafür gibt.
Und auch in Artikel 2 des EU-Vertrages ist die ungeschminkte Demokratie verankert, keine «liberale», «illiberale» oder sonst wie zweckdienlich verbogene: «Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschliesslich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.»
Dass die Europäische Union ihren Bürgern «einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts» bieten möge, wie es in Artikel zwei heisst, bedeutet gerade nicht, dass den Einwohnern eine wie auch immer geartete «Liberalität» verbindlich abverlangt oder auferlegt werden kann oder sollte. Im Gegenteil: Im Raum der Freiheit kann und darf jeder so liberal sein, wie er möchte, solange er die Freiheit anderer damit nicht beschneidet.
Hüten wir uns vor demokratischen Falschmünzern und Bindestrich-Demokraten, die ihre politische Agenda als «Demokratie» schlechthin ausgeben, um dem Volk (altgriechisch demos) eine bestimmte – ihre eigene – Weltsicht aufzunötigen. Wer anfängt, dem Souverän Programmzettel in die Hand zu drücken und Volksherrschaft davon abhängig macht, dass Mehrheiten vermeintlich «richtig» entscheiden, ist ein Demagoge und kein Demokrat. Ein Unterschied, den es wachsam zu hüten und zu benennen gilt. Es lebe die Demokratie!