Der Verleger Peter Wanner bezeichnet die SRF-Enthüllung im Fall Patrick Fischer als «folgenschweren Vertrauensbruch» und stellt die Verhältnismässigkeit der Publikation grundsätzlich infrage. Wanner argumentiert in den Zeitungen von CH Media, der Journalist habe eine vertraulich gemachte Aussage missbraucht und damit gegen ungeschriebene Regeln des Berufs verstossen.
Im Zentrum seiner Kritik steht das Treffen zwischen dem SRF-Reporter und dem Nationaltrainer im Vorfeld eines geplanten Porträts. Solche Gespräche dienten dem Aufbau von Vertrauen und seien nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Dass eine beiläufig gemachte Aussage Fischers über ein gefälschtes Covid-Zertifikat später veröffentlicht wurde, wertet Wanner als Bruch dieses Vertrauens. «Das ist nun wahrhaft ein Vertrauensbruch», hält er fest.
Wanner stellt zudem das öffentliche Interesse an der Geschichte infrage. Die Straftat liege mehrere Jahre zurück und sei juristisch längst erledigt gewesen. Fischer habe «zweifellos einen Fehler» begangen, doch der Fall sei gesühnt worden. Der Nutzen für die Öffentlichkeit, diese Information kurz vor einer Heim-WM publik zu machen, sei nicht ersichtlich.
In seiner Einordnung verweist Wanner auf die besonderen Umstände der damaligen Reise nach China. Dort hätten strenge Einreisevorschriften gegolten, die nur mit Impfzertifikat zu umgehen gewesen seien. Fischer habe damit keine Schweizer Interessen verletzt und niemandem geschadet, sondern vielmehr aus praktischen Gründen gehandelt.
Kritisch beurteilt Wanner auch das Vorgehen von SRF im Kontext der zeitlichen Nähe zur Weltmeisterschaft und zu den zuvor verliehenen Sport-Auszeichnungen. Die Veröffentlichung habe maximale Wirkung entfaltet und den Trainer unter erheblichen Druck gesetzt. Der anschliessende Rücktritt sei eine direkte Folge dieses medialen Drucks gewesen.
Der Fall werfe grundsätzliche Fragen zur Medienethik auf, insbesondere zur Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz. Wanner fordert indirekt eine Selbstreflexion bei den Verantwortlichen und stellt die Frage, ob journalistische Standards im konkreten Fall eingehalten wurden.