Der EU-Kommission droht im Streit um die Offenlegung von Verträgen zur Beschaffung von Corona-Impfstoffen eine weitere juristische Niederlage. Generalanwalt Athanasios Rantos empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), ein Urteil der Vorinstanz zu bestätigen, das der Kommission mangelnde Transparenz bei den milliardenschweren Impfstoffgeschäften vorwirft. Darüber berichtet die österreichische Krone.
OLIVIER HOSLET / KEYSTONE
Im Zentrum des Verfahrens stehen Verträge, welche die EU-Kommission während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen wie Pfizer und BioNTech ausgehandelt hatte. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte bereits im Juli 2024 entschieden, dass die Kommission zu Unrecht die Namen von Mitgliedern des Verhandlungsteams sowie Teile der Vertragsunterlagen geschwärzt hatte. Geklagt hatten mehrere EU-Abgeordnete.
Nach Angaben des Gerichts ging es um Verträge im Umfang von 2,7 Milliarden Euro für die verbindliche Bestellung von mehr als einer Milliarde Impfdosen. Das EuG kam zum Schluss, die Kommission habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass eine Veröffentlichung bestimmter Vertragsklauseln die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen beeinträchtigen würde. Zudem hätte Brüssel mehr Informationen über mögliche Interessenkonflikte der Verhandlungsführer offenlegen müssen.
Generalanwalt Rantos schloss sich dieser Einschätzung nun weitgehend an. Es liege im öffentlichen Interesse, die Verhandlungen nachvollziehbar zu machen. Die bisherige Praxis der Kommission erschwere jedoch die demokratische Kontrolle und Rechenschaftspflicht der beteiligten Institutionen. Die Empfehlung des Generalanwalts ist für den EuGH nicht bindend, wird von den Richtern jedoch häufig berücksichtigt. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.
Für Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wäre eine Niederlage ein weiterer Rückschlag bei der juristischen Aufarbeitung der Impfstoffbeschaffung. Bereits im Mai 2025 hatte das EuG im sogenannten «Pfizergate»-Verfahren die Weigerung der Kommission für rechtswidrig erklärt, Textnachrichten zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla offenzulegen. Die New York Times hatte auf Herausgabe der Nachrichten geklagt. Das Gericht befand damals, die Kommission habe nicht plausibel erklären können, weshalb die SMS nicht mehr auffindbar seien. Gegen dieses Urteil verzichtete Brüssel auf ein Rechtsmittel.