Fall Ulmen: Schauspieler scheitert mit Klage gegen den Spiegel in vier von fünf Punkten
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Fall Ulmen: Schauspieler scheitert mit Klage gegen den Spiegel in vier von fünf Punkten

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Fall Ulmen: Schauspieler scheitert mit Klage gegen den Spiegel in vier von fünf Punkten
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Der Schauspieler Christian Ulmen ist mit einem Antrag gegen die Berichterstattung des Spiegels vor dem Landgericht Hamburg weitgehend gescheitert. Die Pressekammer wies vier von fünf Punkten seines Unterlassungsbegehrens zurück. Damit darf das Magazin zentrale Vorwürfe gegen Ulmen weiterhin verbreiten, darunter den Verdacht digitaler sexualisierter Gewalt gegen seine frühere Ehefrau Collien Fernandes.

Henning Kaiser/DPA/Keystone
Christian Ulmen
Henning Kaiser/DPA/Keystone

Der Spiegel hatte unter den Titeln «Entblösst im Netz» und «Strafanzeige gegen Christian Ulmen – ‹Du hast mich virtuell vergewaltigt›» berichtet, Ulmen habe über Jahre Fake-Profile im Namen von Fernandes betrieben, pornografische Bilder und Videos verbreitet sowie sexuelle Chats mit Männern geführt. Fernandes wirft ihrem früheren Ehemann vor, sie damit systematisch digital gedemütigt zu haben.

Ulmens Anwalt wollte unter anderem untersagen lassen, dass der Eindruck entstehe, sein Mandant habe Deepfake-Pornovideos hergestellt oder verbreitet. Zudem wandte sich die Klage gegen Berichte über angebliche körperliche Übergriffe, einen versäumten Gerichtstermin auf Mallorca sowie zitierte Aussagen aus der Kommunikation mit seinem Strafverteidiger.

Erfolg hatte Ulmen lediglich in einem Nebenpunkt. Das Gericht befand, der Spiegel habe nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass Ulmen tatsächlich zu einem Termin vor einem Gericht in Palma de Mallorca geladen gewesen sei. In allen übrigen Punkten erklärte die Kammer die Berichterstattung für «äusserungsrechtlich zulässig». Nach Ansicht des Gerichts liege insbesondere beim Verdacht der Verbreitung von Deepfake-Material ein ausreichender Bestand an Beweistatsachen vor.

Auch die Veröffentlichung teilweise wörtlicher Zitate aus der Kommunikation mit Ulmens Strafverteidiger bewertete das Gericht als zulässig. Die Aussagen beträfen nicht den absolut geschützten Kernbereich der Intimsphäre. Entscheidend sei zudem das öffentliche Interesse: Bei Ulmen und Fernandes handle es sich um prominente Personen, zudem könne der Fall eine mögliche Strafbarkeitslücke bei digitaler Gewalt betreffen. Für Christian Ulmen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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