Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Fall Patrick Fischer: Behörden stiessen nach Razzia im Kanton Graubünden auf gefälschte Covid-Zertifikate

Anhören ( 1 min )
Fall Patrick Fischer: Behörden stiessen nach Razzia im Kanton Graubünden auf gefälschte Covid-Zertifikate
Fall Patrick Fischer: Behörden stiessen nach Razzia im Kanton Graubünden auf gefälschte Covid-Zertifikate
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Eine Razzia gegen eine Fälschergruppierung im Kanton Graubünden führte die Behörden zu Patrick Fischer und seinem gefälschten Covid-Zertifikat. Dies berichtet das Medienportal Klein Report. Die Gruppierung soll während der Covid-Krise Impfungen organisiert und gefälschte Zertifikate verkauft haben. Im Zuge der Ermittlungen tauchte auch der Name des damaligen Schweizer Eishockey-Nationaltrainers auf.

© KEYSTONE / SALVATORE DI NOLFI
Patrick Fischer, Trainer der Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft
© KEYSTONE / SALVATORE DI NOLFI

Da Fischer im Kanton Luzern wohnhaft ist, übergaben die Bündner Behörden den Fall an die Luzerner Staatsanwaltschaft. Diese verurteilte Fischer per Strafbefehl wegen Urkundenfälschung. Dafür wurde er mit einer Busse von 39.000 Franken bestraft.

Der Fall wurde bekannt, nachdem SRF über den Strafbefehl berichtet hatte. In der Folge entstand eine Diskussion über die Herausgabe des Dokuments durch die Luzerner Staatsanwaltschaft, da die gesetzliche Auflagefrist bereits abgelaufen war. Die Behörde erklärte dem Klein Report, Grundlage sei der «Grundsatz der Justizöffentlichkeit». Dieser solle Transparenz schaffen, staatlicher Willkür vorbeugen und das Vertrauen in die Justiz stärken.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft überwog das öffentliche Interesse in diesem Fall das private Interesse Fischers an Geheimhaltung. Entscheidend sei dessen prominente Stellung gewesen – sowohl zum Zeitpunkt der Tat als auch bei der Medienanfrage. Zudem habe die Urkundenfälschung einen direkten Bezug zu seiner Tätigkeit als Nationaltrainer gehabt. Fischer habe vor der Herausgabe des Strafbefehls nicht angehört werden müssen, da er als rechtskräftig verurteilte Person «keinen Anspruch auf rechtliches Gehör» gehabt habe.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 02.06.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.