Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

EU-Staaten: Wehrfähige Ukrainer sollen von Schutzstatus ausgeschlossen werden

Anhören ( 2 min )
EU-Staaten: Wehrfähige Ukrainer sollen von Schutzstatus ausgeschlossen werden
EU-Staaten: Wehrfähige Ukrainer sollen von Schutzstatus ausgeschlossen werden
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Mehrere EU-Staaten erwägen, ukrainische Männer im wehrfähigen Alter künftig vom erweiterten Schutzstatus der Europäischen Union auszuschliessen. Das geht aus einem internen Dokument des EU-Rates hervor, über das das Medienportal Euractiv berichtet. Diskutiert wird demnach eine Verlängerung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz bei gleichzeitiger Einschränkung für bestimmte Gruppen von Neuankömmlingen.

Evgeniy Maloletka/AP/Keystone
Mann mit Hund vor beschädigtem Autohaus in Kiew nach russischem Angriff (Symbolbild)
Evgeniy Maloletka/AP/Keystone

Die Regelung war 2022 nach dem russischen Grossangriff auf die Ukraine aktiviert worden und erlaubt Ukrainern, sich ohne reguläres Asylverfahren in der EU aufzuhalten und zu arbeiten. Der Schutzstatus läuft derzeit bis März 2027. Nun prüfen die Mitgliedstaaten offenbar, ob Männer im wehrpflichtigen Alter künftig von neuen Anträgen ausgeschlossen werden könnten. Ebenfalls diskutiert wird laut dem Dokument ein Ausschluss von Personen, die die Ukraine nicht legal verlassen haben.

Die Einschränkungen würden sich ausschliesslich auf neue Antragsteller beziehen. Bereits registrierte Ukrainer wären von den Überlegungen nicht betroffen. Hintergrund sind wachsende Sorgen mehrerer Regierungen über den steigenden Anteil männlicher Neuankömmlinge im wehrfähigen Alter.

In dem internen Papier heisst es laut Euractiv, einige Mitgliedstaaten argumentierten, eine Anpassung des Schutzmechanismus liege «auch im Interesse der Ukraine». Ziel sei es, die Widerstandsfähigkeit des Landes im Krieg gegen Russland zu stärken und langfristig den Wiederaufbau zu erleichtern.

Die Ukraine kämpft seit Monaten mit zunehmendem Personalmangel und Problemen bei der Rekrutierung neuer Soldaten. Bereits 2024 senkte Kiew das Einberufungsalter von 27 auf 25 Jahre und verschärfte die Vorschriften zur militärischen Registrierung. Der Krieg gegen Russland dauert inzwischen im fünften Jahr an.

Über die Zukunft der Schutzrichtlinie beraten in dieser Woche die EU-Innen- und Justizminister. Eine weitere Verlängerung oder grundlegende Änderung müsste allerdings von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden. Die Kommission äusserte sich bisher nicht dazu, ob sie einen entsprechenden Schritt plant. Ein Sprecher erklärte lediglich, die Gespräche mit den Mitgliedstaaten dauerten an.

Im März 2026 verfügten laut EU-Angaben rund 4,33 Millionen Ukrainer über einen temporären Schutzstatus in der Europäischen Union. Die meisten leben in Deutschland, Polen und Tschechien. Frauen stellen mit 43,3 Prozent die grösste Gruppe der Schutzberechtigten, gefolgt von Kindern mit 30,1 Prozent. Erwachsene Männer machen 26,6 Prozent aus.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 02.06.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.