Die EU-Mitgliedstaaten haben einer Reform zur Finanzierung von Arbeitslosengeldern für Grenzgänger zugestimmt, die die Schweiz Hunderte Millionen Franken kosten könnte. Dies berichtet der Blick. Künftig soll der Staat die Arbeitslosengelder bezahlen, in dem ein Grenzgänger zuletzt gearbeitet hat, und zwar für die ersten sechs Monate der Arbeitslosigkeit.
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Derzeit übernimmt der Wohnstaat die Leistungen, während die Schweiz dem Heimatland die Entschädigung für drei bis fünf Monate zurückerstattet. In den vergangenen zehn Jahren beliefen sich diese Rückzahlungen auf jährlich zwischen 193 und 327 Millionen Franken. Nach der Reform könnte die finanzielle Belastung für die Schweiz deutlich steigen. Rund 410.000 Grenzgänger arbeiten derzeit in der Schweiz, vor allem aus Frankreich, Deutschland und Italien.
Die neuen Bestimmungen sollen voraussichtlich 2028 in Kraft treten. Auf Grundlage der Personenfreizügigkeit könnte die EU von der Schweiz verlangen, die Regelung zu übernehmen. In der Schweiz stösst dies auf politischen Widerstand. Die SVP bezeichnete die Reform als «EU-Frechheit» und kündigte an, eine Fraktionsmotion einzureichen. Fraktionspräsident Thomas Aeschi sagte dem Portal Watson, man wolle den Bundesrat auffordern, «die einseitige Regeländerung der EU im gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit abzulehnen».