Das Europäische Parlament hat den Weg für Abschiebezentren ausserhalb der Europäischen Union frei gemacht. Die Abgeordneten billigten in Strassburg eine Reform des EU-Rückführungsrechts, die unter anderem sogenannte Return Hubs für ausreisepflichtige Migranten in Drittstaaten vorsieht. Die Vorlage wurde mit 418 Ja-Stimmen gegen 218 Nein-Stimmen bei 30 Enthaltungen angenommen. Nun müssen die EU-Mitgliedstaaten den Kompromiss noch formell bestätigen. Dies gilt als Formsache.
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Die neuen Zentren sollen Personen aufnehmen, die rechtskräftig ausreisepflichtig sind, aber nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können – etwa weil dieses die Rücknahme verweigert. Unbegleitete Minderjährige sollen von den Regelungen ausgenommen bleiben. Für Familien mit Kindern ist eine Unterbringung in solchen Einrichtungen dagegen grundsätzlich möglich. Welche Drittstaaten bereit sind, entsprechende Zentren auf ihrem Territorium einzurichten, ist derzeit noch offen. Deutschlands Innenminister Alexander Dobrindt erklärte, noch in diesem Jahr könnten konkrete Vereinbarungen getroffen werden.
Neben den Rückkehrzentren sieht die Reform weitere Verschärfungen vor. Abgelehnte Asylbewerber sollen stärker verpflichtet werden, an ihrer Ausschaffung mitzuwirken. Wer sich weigert, muss mit Kürzungen oder dem Entzug von Unterstützungsleistungen rechnen. Zudem können Reisedokumente beschlagnahmt werden. Die maximale Dauer der Ausschaffungshaft wird auf bis zu zwei Jahre festgelegt; in besonderen Fällen kann sie um weitere sechs Monate verlängert werden.
Für die Schweiz hat der Entscheid ebenfalls Folgen: Da es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung handelt, müsste Bern die neuen Regeln grundsätzlich übernehmen. Das Staatssekretariat für Migration geht davon aus, dass der Schweiz dafür nach Inkrafttreten zwei Jahre Zeit bleiben würden.