Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

EU-Gericht kippt Ungarns LGBTQ-Gesetz: Die unter Orbán eingeführten Regeln sollen ausser Kraft gesetzt werden. Ansonsten drohen Sanktionen

Anhören ( 1 min )
EU-Gericht kippt Ungarns LGBTQ-Gesetz: Die unter Orbán eingeführten Regeln sollen ausser Kraft gesetzt werden. Ansonsten drohen Sanktionen
EU-Gericht kippt Ungarns LGBTQ-Gesetz: Die unter Orbán eingeführten Regeln sollen ausser Kraft gesetzt werden. Ansonsten drohen Sanktionen
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Der Europäische Gerichtshof hat der derzeit noch amtierenden Regierung von Ungarn eine empfindliche Niederlage zugefügt: Die 2021 eingeführten Regeln, die Darstellungen von Homosexualität und Geschlechtsumwandlungen in für Kinder zugänglichen Medien einschränken, verstossen gegen EU-Recht. Das Gericht spricht von einem «besonders schwerwiegenden Eingriff» in Grundrechte.

Copyright 2021 The Associated Press. All rights reserved.
Pride-Demonstration auf der Szabadsag-Brücke in Budapest (Symbolbild)
Copyright 2021 The Associated Press. All rights reserved.

Wie Politico berichtet, folgte das Urteil einer Klage der EU-Kommission, die von fünfzehn Mitgliedstaaten und dem Europaparlament unterstützt wurde. Bereits 2021 hatte Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen das ungarische Gesetz als «Schande» bezeichnet und rechtliche Schritte angekündigt.

Budapest hatte die Vorschriften trotz wachsenden Drucks aus Brüssel verschärft. So wurden zuletzt Pride-Veranstaltungen verboten und der Einsatz biometrischer Überwachung zur Identifikation von Teilnehmern ermöglicht. Das verschärfte den Konflikt mit der EU weiter.

Das Urteil trifft die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán politisch in einer ohnehin angespannten Phase: Mit Péter Magyar steht ein neuer Regierungschef bereit, der sich offener gegenüber LGBTQ-Rechten zeigt und die Versammlungsfreiheit betont.

Die EU-Kommission kann nun weitere Schritte einleiten und finanzielle Sanktionen verhängen, sollte Ungarn das Urteil nicht umsetzen. Eine unmittelbare Reaktion aus Budapest blieb zunächst aus.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 02.06.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.