Die Europäische Union hat den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und weitere Verschärfungen im Asylrecht frei gemacht. Dies teilten Vertreter des Europäischen Parlaments nach Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten in Brüssel mit. «Alle noch offenen politischen Fragen wurden ausführlich erörtert und vorläufig vereinbart», hiess es in einer Mitteilung. Offen bleibt lediglich der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regeln.
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Nach Angaben aus Verhandlungskreisen verlangen mehrere Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Anpassung ihrer nationalen Rechtsordnungen. Sie hatten gefordert, dass grosse Teile der neuen Rückführungsverordnung erst nach zwei Jahren gelten sollen. Vertreter des Europäischen Parlaments drängen dagegen auf eine sofortige Umsetzung. Die nächsten Verhandlungen sind für den 1. Juni angesetzt.
Die geplanten Rückkehrzentren («Return Hubs») sollen ausserhalb der Europäischen Union eingerichtet werden. Dort sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Unbegleitete Minderjährige sollen laut den neuen Regelungen nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern bleibt dies jedoch möglich.