Die europäische Parteienaufsicht hat ein Verfahren gegen die europäische Rechtsaussen-Partei «Europe of Sovereign Nations» (ESN) eingeleitet, der unter anderem die AfD angehört, berichtet das Portal Politico. Im Extremfall drohen der Partei der Entzug ihres offiziellen Status als europäische Partei sowie der Verlust von EU-Geldern in Millionenhöhe.
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Wie aus einem Schreiben der zuständigen Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen hervorgeht, bestehen Zweifel daran, ob die ESN mit den Grundwerten der Europäischen Union vereinbar ist. Die Behörde beruft sich auf zahlreiche Belege, darunter Gerichtsurteile, Aussagen von Politikern sowie Beiträge in sozialen Netzwerken. In dem mehr als 300 Seiten umfassenden Dossier werden unter anderem migrationsfeindliche, antisemitische und anti-LGBT-Äusserungen aufgeführt.
Besonders im Fokus steht die AfD. Die Aufsichtsbehörde verweist auf die Einstufung der Partei durch den deutschen Verfassungsschutz als rechtsextremistische Organisation im Mai 2025. Zwar hatte ein Verwaltungsgericht in Köln diese Einstufung vorläufig blockiert, zugleich jedoch festgestellt, dass Teile des Parteiprogramms «gegen die Menschenwürde und die Religionsfreiheit» gerichtet seien.
Die ESN-Partei war nach der Europawahl 2024 gegründet worden und bildet die parteipolitische Struktur hinter der gleichnamigen Fraktion im Europaparlament. Neben der AfD gehören ihr unter anderem Bulgariens Partei Wasraschdane, Éric Zemmours Reconquête aus Frankreich, die polnische Konföderation, die niederländische Partei Forum voor Democratie sowie weitere rechtsnationale Parteien aus Mittel- und Osteuropa an. Für 2026 sind EU-Zuschüsse von mehr als zwei Millionen Euro vorgesehen.
Die Aufsichtsbehörde wirft einzelnen Mitgliedsparteien vor, offen mit russischen Akteuren zusammenzuarbeiten oder extremistische Positionen zu vertreten. Besonders die bulgarische Partei Wasraschdane wird beschuldigt, enge Kontakte zu Wladimir Putins Partei Geeintes Russland zu pflegen und hinter gewaltsamen Protesten in Sofia zu stehen.
Noch ist kein Verbot beschlossen. Das Verfahren muss zunächst von EU-Institutionen wie Kommission, Parlament oder Ministerrat offiziell angestossen werden. Anschliessend könnte die ESN Stellung nehmen und mögliche Korrekturen vornehmen. Am Ende entscheidet ein unabhängiges Gremium über eine mögliche Aberkennung des Parteienstatus.