Die deutschen Kommunen warnen vor einem möglichen Einbürgerungschaos bei ukrainischen Flüchtlingen ab 2027 und fordern von der Bundesregierung rasch Klarheit über die rechtlichen Voraussetzungen. Hintergrund ist das Auslaufen des temporären Schutzstatus für Ukrainer im März 2027. Gleichzeitig könnten dann viele der rund 1,3 Millionen in Deutschland lebenden Ukrainer erstmals die erforderliche Aufenthaltsdauer erreichen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
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Aus einem internen Papier des Deutschen Städtetags, das der Zeitung Die Welt vorliegt, geht hervor, dass Städte und Landkreise eine massive zusätzliche Belastung der Behörden befürchten. Bereits heute seien die Staatsangehörigkeitsbehörden stark ausgelastet. Bei einer grossen Zahl neuer Anträge ukrainischer Flüchtlinge könne es «zu einer endgültigen Überlastungssituation kommen».
Besonders brisant: Unter den Behörden herrscht Uneinigkeit darüber, ob Ukrainer mit dem derzeitigen Schutzstatus überhaupt eingebürgert werden dürfen. Während einige Kommunen bereits zusätzliche Mitarbeiter einplanen, verweisen andere darauf, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes grundsätzlich keinen Anspruch auf Einbürgerung ermögliche. Damit droht je nach Bundesland oder Kommune eine unterschiedliche Verwaltungspraxis.
Engelhard Mazanke, Direktor des Berliner Landesamts für Einwanderung, spricht von einem «erheblichen Potenzial an Einbürgerungswilligen». Arbeitsmarktdaten deuteten darauf hin, dass mittlerweile rund ein Drittel der erwerbsfähigen ukrainischen Flüchtlinge sozialversicherungspflichtig beschäftigt sei. Auch mehrere Landkreise rechnen mit deutlich steigenden Fallzahlen. Im niedersächsischen Leer laufen bereits Gespräche über zusätzliche Personalressourcen.
Migrationsexperte Jan Schneider vom Sachverständigenrat für Integration und Migration verweist darauf, dass eine reguläre Anspruchseinbürgerung aus dem temporären Schutzstatus heraus rechtlich ausgeschlossen sei. Allerdings könnten Behörden Ukrainer über sogenannte Ermessenseinbürgerungen dennoch einbürgern. Dadurch drohe ein föderaler Flickenteppich.
Das Bundesarbeitsministerium verweist auf laufende Gespräche in der EU über eine mögliche Verlängerung des Schutzstatus über März 2027 hinaus. Parallel werde innerhalb der Bundesregierung über Bleibeperspektiven für integrierte Ukrainer beraten. Der Deutsche Städtetag erhöht unterdessen den Druck auf Berlin. Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt fordert eine klare gesetzliche Regelung. Rechtssicherheit sei für die Kommunen «das A und O».