Das Schweizer Fernsehen ist mit seinem Versuch, das Publikum über die Risiken des Alkoholkonsums zu belehren, ins Stolpern geraten. Die SRG-Ombudsstelle rügte die «Puls»-Ausgabe vom 5. Januar mit dem Titel «Alkohol im Alltag – Gibt es ein gesundes Mass?» wegen der Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots.
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Ein Zuschauer hatte sich über die Ausstrahlung beschwert, da sie seiner Ansicht nach ein völlig verzerrtes Bild vermittelt hatte. Er kritisierte, dass das Magazin moderates Trinken unzulässig mit schwerer Alkoholsucht vermengt habe, indem einerseits schwere Abhängigkeiten porträtiert und gleichzeitig schon kleinste Mengen Alkohol als gesundheitsschädlich deklariert worden seien.
Besonders stiess dem Beanstander die journalistische Einseitigkeit auf: SRF liess lediglich eine einzige Expertin zu Wort kommen, die stur die Null-Toleranz-Linie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vertrat. Abweichende wissenschaftliche Meinungen wurden komplett ignoriert. Und das, obwohl der Sendungstitel explizit nach einem «gesunden Mass» fragte.
Die SRF-Redaktion wies die Vorwürfe der Dramatisierung zurück und schob den Präventionsgedanken vor: Man habe aufklären und sensibilisieren wollen und sich dabei auf die WHO-Richtlinien sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt.
Die Ombudsstelle fällte nun ein klares Urteil. Zwar sei die redaktionelle Kombination von Sucht und Alltagskonsum zulässig gewesen, da im Beitrag ausreichend zwischen beidem unterschieden worden sei.
Der fundamentale Fehler lag jedoch in der fehlenden Einordnung. Das SRF verschwieg seinem Publikum, dass die rigorose WHO-Haltung wissenschaftlich durchaus umstritten ist, politisch angezweifelt wird und auch die Übernahme dieser Richtlinien durch Bundesbehörden auf Kritik stösst.
Laut der Ombudsstelle hätte in der Sendung zwingend erwähnt werden müssen, dass es auch andere Positionen gibt, wie etwa die Annahme, dass ein massvoller Weinkonsum positive Effekte auf das Herz-Kreislauf-System haben kann.