Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Satz ist in unserem Rechtsverständnis wesentlich. Ausser im Sexualstrafecht.
Ein anschauliches Beispiel liefert dazu der Brite Andrew Windsor, bis vor kurzem Prinz Andrew, Herzog von York. Ihm hat die aus dem Leben geschiedene Amerikanerin Virginia Giuffre vorgeworfen, sie mit siebzehn Jahren zu Sex gezwungen zu haben. Als «Beweis» dafür dient ein Bild, auf dem die beiden in die Kamera lächeln.
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Vor drei Jahren einigten sich die Anwälte Giuffres und Andrews in einem aussergerichtlichen Vergleich, dass sie ihre Vorwürfe künftig unterlässt. In einem neuen Buch werden sie demnächst dennoch bekräftigt. So ist das Schicksal des unglücklichen Prinzen.
Er steht im Generalverdacht des Kindsmissbrauchs. Der Mann wurde zur Projektionsfläche moralinsaurer Antiroyalisten, die dem Adel seit dem Mittelalter alles Verwerfliche zutrauen. Aber auch den Royals kommt Andrews Niedergang gelegen. Sie können sich nach all den Skandalen im 20. Jahrhundert endlich als Sauberleute präsentieren.
An einem wie ihm lassen sich die handgenähten Schuhe ungestraft abputzen. Jetzt hat Andrew alle seine Adelstitel verloren. Zwar nicht rechtlich, aber faktisch. Damit ist er noch lange nicht aus dem Schneider.
Er wird das Opfer verbreiteter Scheinheiligkeit bleiben. Der kommt niemals mehr zurück.