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Die unglaubliche Geschichte von Maja T.: SPD, Linke und Grüne wollen inhaftierte Linksextremistin nach Magyar-Sieg nach Deutschland holen

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Die unglaubliche Geschichte von Maja T.: SPD, Linke und Grüne wollen inhaftierte Linksextremistin nach Magyar-Sieg nach Deutschland holen
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Nach dem Regierungswechsel in Ungarn wächst in Deutschland der politische Druck für eine rasche Überstellung der in Budapest inhaftierten linksextremen Aktivistin Maja T. «Der Regierungswechsel in Ungarn ist eine Chance auch für den Fall Maja T.», erklärte die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge der Welt.

Denes Erdos/AP Photo/Keystone
Maja T. im Gerichtssaal in Budapest
Denes Erdos/AP Photo/Keystone

Linke Parteien im Bundestag sehen in der Abwahl von Viktor Orbán und dem angekündigten Kurs des Wahlsiegers Péter Magyar hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit ein mögliches Zeitfenster für diplomatische Initiativen. Vertreter von SPD, Grünen und Linken fordern, die Bundesregierung solle aktiv auf eine Rücküberstellung nach Deutschland hinwirken. Das Auswärtige Amt verweist hingegen auf die unveränderte Rechtslage und betont, zuständig bleibe weiterhin die ungarische Justiz.

Maja T. gilt als Teil der linksextremen Szene und wird der sogenannten Hammerbande zugerechnet. Ein Gericht in Budapest verurteilte T. zu acht Jahren Haft wegen versuchter lebensgefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Als erwiesen gilt die Beteiligung an mehreren Angriffen auf mutmassliche Rechtsextreme im Februar 2023 rund um den «Tag der Ehre». Dabei wurden zwischen dem 9. und dem 11. Februar neun Personen verletzt, eine davon schwer. Die Angreifer setzten unter anderem Gummihämmer, Teleskop-Schlagstöcke und Pfefferspray ein. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 24 Jahre Haft gefordert. Die Beweisführung stützte sich vor allem auf Videoaufnahmen, klassische Belege wie DNA-Spuren oder Zeugenaussagen fehlten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da beide Seiten Berufung eingelegt haben.

T. war Ende 2023 in Berlin festgenommen und 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Auslieferung später für rechtswidrig, da die Haftbedingungen nicht ausreichend geprüft worden seien. Eine Rücküberstellung nach Deutschland ist in der Regel erst nach Abschluss des Verfahrens vorgesehen.

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