Höchst Befremdliches ereignet sich am Lac Léman, das an die Vorgänge im «Gottesstaat» Iran erinnert. Die beiden Bundesrichter Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf, die eine gemäss Artikel 8 des Bundesgerichtsgesetzes verbotene Beziehung eingegangen sind, werden absolut ungleich behandelt.
Das schweizerische Bundesgericht foutiert sich auch um einen anderen Artikel 8 – nämlich um jenen der Bundesverfassung. Dieser fordert, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleichgestellt sind. Was heisst: Für das gleiche Vergehen müssen die gleichen Strafen gelten.
Jean-Christophe Bott/Keystone
Nicht so am obersten Gericht in Lausanne: Dort wurde Bundesrichterin Beatrice van de Graaf von ihrem Abteilungspräsidenten zu Recht von den Fällen abgezogen, nicht zuletzt weil wegen ihrer illegalen Partnerschaft mit Yves Donzallaz Revisionsbegehren von Urteilen drohen.
Ganz anders geht es allerdings bei jener Abteilung zu und her, in welcher Bundesrichter Donzallaz urteilt. Denn er, der 64-jährige Mann und ehemalige Bundesgerichtspräsident, darf nach dem Willen seiner Abteilungspräsidentin munter weiterrichten. Dabei hat er sich genau desselben Gesetzesverstosses schuldig gemacht wie seine suspendierte Kollegin van de Graaf.
Was ist da los in diesen «Chaos-Tagen» (CH Media) am schweizerischen Bundesgericht? Die Frau wird abgestraft, der Mann kommt ungeschoren davon. Das verstösst auch gegen den Gleichstellungsartikel 8 von Mann und Frau in der Bundesverfassung, der ausdrücklich auch für die Arbeit gilt.
All dies sollte gerade den Bundesrichtern, die unsere Gesetze anwenden müssen, nicht ganz unbekannt sein. Oder haben in Lausanne mittlerweile die Mullahs die Gerichtsbarkeit übernommen? Möglich wäre es, denn auch am Bundesgericht herrscht mittlerweile der Grundsatz: Die Frau ist und bleibt immer die Sünderin.