Der Bund hat im Jahr 2025 insgesamt 24,8 Milliarden Euro für migrationsbezogene Leistungen ausgegeben. Dies geht aus dem Flüchtlingskostenbericht des Bundesfinanzministeriums hervor. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Ausgaben damit um rund 3,2 Milliarden Euro gesunken. Mehrere Bundesländer kritisieren jedoch, dass ihre eigenen Kosten deutlich über den Bundeserstattungen liegen.
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Ein grosser Teil der Ausgaben entfällt laut Bericht auf die Beteiligung des Bundes an Flüchtlings- und Integrationskosten der Länder und Kommunen. Hinzu kommt eine Pauschale von 7500 Euro pro Asylerstantrag, die über die Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen an die Länder weitergegeben wird. Die Abschlagszahlung des Bundes belief sich 2025 auf 1,25 Milliarden Euro. Davon könnten nachträglich 250 Millionen Euro zurückgefordert werden.
Mehrere Länder beklagen eine wachsende finanzielle Belastung. Bayern erklärte, die Leistungen des Freistaats für Unterbringung, Versorgung und Integration überstiegen die Entlastungsmittel des Bundes «erheblich». Hamburg fordert eine deutliche Erhöhung der Bundesmittel.
Besonders stark gestiegen sind die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Ausländer. Nordrhein-Westfalen zahlte 2025 laut Bericht rund 667 Millionen Euro an die Kommunen für deren Unterbringung und Versorgung. Das seien 320 Millionen Euro mehr als im Vorjahr und mehr als dreimal so viel wie noch 2023. Das Land rechnet nicht mit einer schnellen Entlastung. In einer Stellungnahme heisst es, wegen der weiterhin hohen Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sei «mit einer schnellen Absenkung dieses enormen Mehrbedarfs» nicht zu rechnen.
Auch Hessen meldete steigende Kosten. Dort erhöhten sich die Ausgaben zwischen 2024 und 2025 um rund 30 Millionen Euro auf 234,9 Millionen Euro.