Ein deutscher Pflegefachmann ist vom Bezirksgericht Uster wegen mehrfachen Diebstahls bei Patienten, Hausfriedensbruchs sowie Verstössen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt und für fünfzehn Jahre des Landes verwiesen worden. Das Gericht bestätigte damit am Donnerstag einen Urteilsvorschlag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, berichtet der Tages-Anzeiger.
Hermann J. Knippertz/AP/Keystone
Der heute 49-jährige Deutsche hatte laut Anklageschrift über Monate hinweg Patientinnen und Patienten in Zürcher Kliniken bestohlen. Besonders schwer wiegt der Fall einer damals 75-jährigen Frau aus Uster. Während sie nach einer Rückenoperation in der Privatklinik Bethanien behandelt wurde, entwendete der Pflegefachmann ihren Wohnungsschlüssel aus dem Spitalzimmer, verschaffte sich Zugang zu ihrer Wohnung und stahl Bargeld, Kreditkarten, Schmuck und elektronische Geräte im Wert von mehreren Tausend Franken. Mit einer der Karten hob er zudem 5000 Franken ab.
Die Ermittler überführten den deutschen Täter mithilfe von Videoaufnahmen an Bankautomaten. Bereits zuvor soll er am Universitätsspital Zürich eine weitere Patientin bestohlen und mit ihrem Hausschlüssel deren Wohnung geplündert haben. Im Frühjahr 2025 folgten laut Gericht weitere Diebstähle in der Privatklinik Bethanien. Insgesamt soll der Mann Bargeld, Schmuck und Mobiltelefone im Wert von mehreren Zehntausend Franken entwendet haben.
Die Privatklinik Bethanien erklärte, man habe nach wiederholten Diebstahlmeldungen Anzeige erstattet. Der deutsche Pflegefachmann sei im Juni 2025 nach Ende einer Schicht von der Polizei verhaftet und fristlos entlassen worden.
Vor Gericht erschien der Beschuldigte nicht. Sein Verteidiger erklärte, der Mann lebe inzwischen im Saarland und sei psychisch nicht in der Lage, an der Verhandlung teilzunehmen. Weil der Deutsche die Vorwürfe bereits umfassend gestanden hatte, wurde der Fall im abgekürzten Verfahren behandelt.
Das Gericht verhängte neben dem Landesverweis auch ein fünfjähriges Berufsverbot im Pflegebereich. Zudem muss der Verurteilte Schadenersatz leisten. Das Hauptopfer leidet laut eigenen Aussagen bis heute unter Angstzuständen und Schlafproblemen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.