Die Bundesregierung plant, Kommunen ein Vorkaufsrecht beim Immobilienkauf einzuräumen, wenn bei Käufern der Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen besteht. Dies berichtet das Online-Portal «Nius» unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf aus dem Bundesbauministerium. Demnach sollen Städte und Gemeinden Immobilienkäufe verhindern können, wenn entsprechende Hinweise von Sicherheitsbehörden vorliegen.
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Der Entwurf ist Teil einer Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Ziel sei laut Vorlage eine «Stärkung der Gemeinwohlorientierung» sowie die Verhinderung sozialer Missstände. Kommunen sollen demnach Auskünfte beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt einholen können. Liegen ausreichende Anhaltspunkte vor, könnten sie ein Vorkaufsrecht ausüben und die Immobilie selbst erwerben.
Als Grundlage nennt der Entwurf Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Diese seien auch dann relevant, wenn kein strafbares Verhalten vorliege, sondern bereits ein entsprechender Verdacht bestehe. Voraussetzung sei, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigten, der Käufer unterstütze solche Bestrebungen.
Zudem soll das Verfassungsschutzgesetz angepasst werden, um die Weitergabe personenbezogener Daten zur Prüfung solcher Fälle zu ermöglichen. Auch das Bundeskriminalamt soll eingebunden werden. Neben diesen Massnahmen enthält der Entwurf weitere Änderungen, darunter Regelungen zu sogenannten Problemimmobilien.