Die Produktion von Drohnen für die Ukraine in Deutschland verstösst nach Einschätzung mehrerer Rechtswissenschaftler nicht gegen das Völkerrecht. Dies geht aus übereinstimmenden Bewertungen hervor, die gegenüber dem Portal Multipolar abgegeben wurden.
Der Jurist Michael Riegner von der Universität Erfurt erklärte: «Die blosse Herstellung und Lieferung von Rüstungsgütern wie Drohnen auf deutschem Territorium erfüllt diese Voraussetzung eindeutig nicht und macht Deutschland völkerrechtlich nicht zur Konfliktpartei.» Ein möglicher russischer Angriff auf entsprechende Produktionsstätten wäre demnach ein «unprovozierter, direkter bewaffneter Angriff» auf Deutschland und damit völkerrechtswidrig.
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Auch die Rechtsexperten Marten Breuer und Michel Erpelding kommen zu ähnlichen Schlüssen. Breuer betont, dass der deutsche Staat nicht automatisch für Aktivitäten privater Rüstungsunternehmen verantwortlich sei, solange keine «effektive Kontrolle» vorliege. Erpelding verweist darauf, dass selbst eine mögliche Verletzung des Neutralitätsrechts nicht automatisch zur Kriegsbeteiligung führe.
Auslöser der Debatte sind Drohungen aus Moskau. Das russische Verteidigungsministerium veröffentlichte Mitte April eine Liste mit potenziellen Zielobjekten in Europa, darunter auch Standorte in München und Hanau. Der stellvertretende Vorsitzende des russischen Sicherheitsrates, Dmitri Medwedew, bezeichnete diese als mögliche Ziele für Angriffe.
Die deutsche Bundesregierung reagierte scharf. Das Auswärtige Amt erklärte, solche Drohungen seien «vollkommen inakzeptabel» und zielten darauf ab, die Unterstützung für die Ukraine zu untergraben. Man habe den russischen Botschafter einbestellt.