Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Der nächste Raubzug auf unsere Portemonnaies: Bundesrätin Baume-Schneider will Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge erhöhen, um die Invalidenversicherung zu sanieren. Gewerkschafts-Boss Maillard hat einen anderen Plan

Wenige Tage bevor das Parlament die Finanzierung der 13. AHV-Rente berät – sowie über eine allfällige Erhöhung der Ehepaarrente diskutiert, wie es die Mittepartei mittels einer Initiative fordert –, funkt der Blick mit einem weiteren Aspekt zu den Sozialversicherungen dazwischen.

Es geht um die seit Jahrzehnten chronisch verschuldete Invalidenversicherung (IV). Sie steckt bei der AHV noch immer mit über zehn Milliarden Franken in der Kreide. Ausserdem wurde ein massiver Anstieg bei den Neurenten registriert, dazu beigetragen haben laut Blick insbesondere Personen mit psychischen Erkrankungen.

© KEYSTONE / PETER KLAUNZER
Bundesraetin Elisabeth Baume-Schneider kommt neben Pierre-Yves Maillard, SP-VD, rechts, in den Staenderat, waehrend der Fruehlingssession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 27
© KEYSTONE / PETER KLAUNZER

Allein 2023 hätten sich 12.000 Personen im Alter zwischen 19 und 24 Jahren bei der IV angemeldet, während 2800 Neurenten gesprochen wurden. Nun will Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) offenbar mit einer neuen Sanierungsvorlage die finanzielle Schieflage der Invalidenversicherung begradigen. Nebst Massnahmen zur Integration von jungen IV-Bezügern in den Arbeitsmarkt, will sie Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge erhöhen.

Es ist wohl nicht ganz unvermittelt, dass diese News wenige Tage vor der AHV-Debatte im Nationalrat durchsickert. Hier geht es ebenfalls um Mehreinnahmen via Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge. Der Artikel über die IV-Sanierung liest sich fast wie ein Wink mit dem Zaunpfahl an die Adresse des nationalen Parlamentes, bei der AHV-Debatte Mass zu halten – also auf eine Vorfinanzierung in Bezug auf die Erhöhung der Ehepaarrenten zu verzichten.

Trotzdem ist es stossend, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente noch nicht im Trockenen ist, Baume-Schneider aber im stillen Kämmerlein bereits den nächsten Raubzug auf unser Portemonnaie aufgegleist hat.

Jetzt bringt der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), SP-Ständerat Pierre-Yves Maillard, einen weiteren Vorschlag in die Diskussion, wie man verhindern könnte, dass Junge bei der IV landen.

Junge Leute, die weder ein Studium noch einen Arbeitsplatz haben, sollen weiterhin durch die Eltern unterstützt werden. «In unserem Land sind etwas mehr als 8 Prozent der 18- bis 25-Jährigen, etwa 60.000 Personen, weder in Ausbildung noch erwerbstätig», erklärt Maillard. «Die Eltern müssten für Kinder aufkommen, die in einer Ausbildung stecken. Für junge Menschen, die über 18 Jahre alt sind und weder arbeiten noch in Ausbildung sind, sieht das Gesetz keine elterliche Verantwortung mehr vor.» Daraus könnten sehr hohe Kosten für die Allgemeinheit entstehen.

Darum will der SP-Ständerat nun Eltern bei der Unterstützung ihres erwerbslosen volljährigen Nachwuchses mit einem neuen Gesetz stärker in die Pflicht nehmen.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 02.06.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.