Wenn der Bundesrat die Banken, im Besonderen die UBS, strenger reguliert und einschränkt, muss er gute Gründe dafür haben. Bauchgefühl, verbrämt mit schönen Worten, reicht nicht.
Aus diesem Grund verlangen Bundesverfassung und Gesetz, dass eine Kosten-Nutzen-Rechnung gemacht wird, bevor ein neues Gesetz vorgeschlagen wird («Handbuch Regulierungsfolgenabschätzung» des Bundes vom 1. April 2024, Seite 4). Eine solche «Regulierungsfolgenabschätzung», die diese Bezeichnung verdient, gibt es nicht. Damit ist der ganze Vorschlag des Bundesrates hinfällig.
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Ein zweites fundamentales Problem gibt es beim unterstellten Risikokonzept: Es geht nicht darum, die UBS möglichst sicher zu machen. Eine solche Bank kann gar nicht existieren. Es geht darum, die Rahmenbedingungen für die UBS so zu gestalten, dass diese im Notfall innert nützlicher Frist abgewickelt werden kann, ohne dass der Steuerzahler zu Hilfe kommen muss. Das verlangt nach entsprechenden Rahmenbedingungen und einer minutiösen Vorbereitung seitens der UBS, der Schweizerischen Nationalbank, der Finma und ausländischer Behörden. Das war kein Thema an der Pressekonferenz des Bundesrates.
Der Vorschlag des Bundesrates umfasst neue Verordnungen – zum Beispiel die Abschreibedauer für Software oder die Handhabung von Steuergutschriften bei der Berechnung des harten Eigenkapitals, die zwar sinnvoll erscheinen, für die es aber meines Erachtens keine genügende rechtliche Grundlage gibt. Diese will der Bundesrat ohne Dazutun des Parlaments umsetzen und – je nach Entscheiden des Parlaments – auch wieder verschärfen.
Der Stein des Anstosses ist die vorgeschlagene Pflicht, dass die UBS ihre Auslandtöchter je einzeln vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen muss. Das verlangt nach einem Aufbau von Eigenkapital in zweistelliger Milliardenhöhe, das nicht eingesetzt werden kann. Auch hier gibt es keine Kosten-Nutzen-Abschätzung, keine Portfolio-Überlegung, keinen Versuch, den Kapitalbedarf ökonomisch abzuschätzen. Es erscheint alles willkürlich.
Insgesamt fehlen dem Vorschlag des Bundesrates eine saubere ökonomische Basis und weitere umfassende Vorbereitungen im Bereich der too big to fail-Bestimmungen.
Martin Janssen ist Unternehmer (Ecofin-Gruppe) und emeritierter Professor für Banking und Finance an der Universität Zürich.