Es ist womöglich eine Weltpremiere, ganz sicher das politische Eigentor des Jahres. Bundesrat Beat Jans (SP) hat via Bundesamt für Justiz (BJ) ein Gutachten in Auftrag gegeben, das seine Position im Kampf gegen die 10-Millionen-Schweiz-Initiative bestärken soll.
Das Gutachten kommt jedoch zu einem ganz anderen Schluss, was Jans zwei Monate vor der Abstimmung ziemlich alt aussehen lässt. Es handelt sich hier wohl um das erste Gutachten in der Geschichte der eidgenössischen Bundesverwaltung, das exakt das Gegenteil von dem zutage fördert, was der Auftraggeber eigentlich beabsichtigt hat.
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Konkret geht es um die sogenannte Lex Koller, die Jans verschärfen will. Der Justizminister will strengere Regeln einführen, unter anderem für den Erwerb von Betriebsstätte-Grundstücken und für den Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Nicht-EU-/-Efta-Staaten.
Mit dieser Massnahme will Jans den Nachfragedruck und damit die Preise auf dem Immobilienmarkt drosseln. Für den SP-Mann ist die Verschärfung der Lex Koller die wichtigste Massnahme gegen die Wohnungsnot, nebst der Aufstockung des sogenannten fonds de roulement, dabei handelt es sich um Direkthilfen des Bundes für Neubau und Erwerb von günstigen Liegenschaften.
Jans will mit diesen beiden Massnahmen in den Abstimmungskampf gegen die 10-Millionen-Schweiz-Initiative ziehen. Sie sollen beweisen, dass der Bundesrat sehr wohl etwas gegen die steigenden Wohnungspreise macht. Blöd nur: Zumindest eine von diesen beiden Massnahmen, die Verschärfung der Lex Koller, bringt rein gar nichts, um das Problem zu lösen.
Zu diesem vernichtenden Schluss kommt die Fahrländer Partner Raumentwicklung AG (FPRE), eine private Firma mit Sitz in Zürich, die «evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Dienstleistungen und Tools» rund um den Immobilienmarkt anbietet. Das BJ, eines der wichtigsten Ämter in Jans’ Justizdepartement, hat FPRE damit beauftragt, eine bereits bestehende Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) im Hinblick auf die Verschärfung der Lex Koller als Begleitmassnahme im Kontext der 10-Millionen-Schweiz-Initiative neu zu beurteilen.
Das Resultat ist für Jans verheerend. FPRE kommt zum Fazit: «Gemäss unseren Analysen sind die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verschärfung der Lex Koller nicht geeignet, die Probleme des Wohnungsmarktes in irgendeiner Art und Weise massgeblich zu lindern. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass Probleme vergrössert werden könnten.» Die Experten schlagen denn auch einen komplett anderen Lösungsansatz vor, nicht auf der Nachfrage-, sondern auf der Angebotsseite.

Sie schreiben in der RFA: «Um die Probleme des Wohnungsmarktes zu lösen oder zumindest zu lindern, wäre eine dynamischere Raumplanung notwendig, die es den Kantonen und Gemeinden ermöglicht, auch kürzerfristige, bedarfsgerechte Anpassungen der Raumplanung vorzunehmen.» Wenn man die Zersiedlung stoppen wolle, dann sei es besser, in den stark nachgefragten Agglomerationen «zusätzliches Bauland» auszuscheiden.

Natürlich greift auch dieser Ansatz zu kurz. Auch die Spezialisten von FPRE vermeiden es, den Hauptgrund für die hohen Immobilienpreise, die ungebremste Zuwanderung, in den Mittelpunkt zu stellen. Von 2007 bis 2024 betrug die Nettozuwanderung in die Schweiz im Durchschnitt 70.000 Personen pro Jahr, das entspricht knapp der Einwohnerzahl der Stadt St. Gallen, die seit Einführung der Personenfreizügigkeit jedes Jahr neu dazukommt.
Wie reagiert Bundesrat Jans auf das vernichtende Ergebnis des Gutachtens? Auf eine Medienkonferenz zur Verschärfung der Lex Koller hat der sonst redselige SP-Bundesrat am Mittwoch ganz verzichtet. Und auch in der offiziellen Kommunikation von Jans’ Justizdepartement wird die attestierte Untauglichkeit der eigenen Massnahmen mit keiner Silbe erwähnt. Jans wäre damit fast durchgekommen. Auf diese krasse Desinformation hingewiesen hat Philipp Burkhardt, der Bundeshaus-Chef von SRF.