Die Zentralschweizer Kantone fordern vom Bundesrat Änderungen bei der Umwandlung des Schutzstatus S für Ukraine-Flüchtlinge in eine Aufenthaltsbewilligung B. Dies teilen die Kantone Luzern, Zug, Uri, Schwyz sowie Ob- und Nidwalden in einer gemeinsamen Medienmitteilung mit. Hintergrund ist, dass ab 2027 rund 30.000 Ukrainerinnen und Ukrainer nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz automatisch vom Schutzstatus S in eine Aufenthaltsbewilligung B wechseln könnten. Damit hätten sie Anspruch auf höhere Sozialhilfeleistungen.
© KEYSTONE / ENNIO LEANZA
Die Kantone warnen vor erheblichen Mehrkosten für Gemeinden und Kantone. Die finanziellen Folgen seien «einschneidend», heisst es in der Mitteilung. In mehreren Zentralschweizer Kantonen müssten die Sozialhilfebeiträge «teilweise nahezu verdoppelt» werden. Gleichzeitig stelle der Bund seine finanzielle Unterstützung nach fünf Jahren im Rahmen des Entlastungspakets 27 ein.
Die Sozialdirektoren kritisieren insbesondere die automatische Umwandlung des Status. Der Nidwaldner Regierungsrat Peter Truttmann (GLP) sagt: «Wer nicht mehr mitfinanziert, darf den Kantonen auch nicht die Höhe der Sozialhilfe vorgeben. Das kann nicht sein.» Die Kantone verlangen deshalb, dass sie die Höhe der Sozialhilfe künftig selbst festlegen können, wenn sie die Kosten allein tragen müssen. Dafür sei eine Anpassung der Asylverordnung notwendig.
In der Mitteilung betonen die Kantone zugleich die «humanitäre Verantwortung der Schweiz» sowie die Integrationsleistungen vieler Personen mit Schutzstatus S. Härtefalllösungen müssten weiterhin möglich bleiben. Der Status S sei jedoch als vorübergehender Schutzstatus geschaffen worden. Eine automatische Umwandlung in eine Aufenthaltsbewilligung B widerspreche diesem Grundgedanken.