Das Portal Correctiv hat Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin im Streit um seine Berichterstattung zum sogenannten Potsdamer Treffen eingelegt. Dies berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Hintergrund ist eine Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy, die sich gegen Aussagen in der Recherche «Geheimplan gegen Deutschland» richtete.
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Das Berliner Gericht hatte entschieden, dass die Aussage, bei dem Treffen sei ein «Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger» vorgestellt worden, rechtswidrig sei. Die Richter bezeichneten die Darstellung als «nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig als unklar, ungenau und unvollständig».
Correctiv wehrt sich gegen das Verbot, zwei Aussagen weiter zu verbreiten. Chefredakteur Justus von Daniels sagte: «Die Bewertung der Pressekammer verharmlost den rechtsextremen Gehalt des in Potsdam vorgestellten Konzeptes von Martin Sellner». Das Portal hatte im Januar 2024 über ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam berichtet. Teilnehmer seien unter anderem Politiker von AfD und CDU gewesen.
Parallel dazu hatte das Landgericht Hamburg Ende 2025 Klagen anderer Teilnehmer abgewiesen. Dort wurde die strittige Formulierung als Meinungsäusserung gewertet. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.