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Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs: Keine Beweise für Völkermord Israels in Gaza

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Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs: Keine Beweise für Völkermord Israels in Gaza
Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs: Keine Beweise für Völkermord Israels in Gaza
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Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, sieht derzeit keine ausreichenden Beweise für einen Völkermord Israels im Gazastreifen. Das erklärte Khan in einem Interview mit dem britisch-amerikanischen Journalisten Mehdi Hasan. Der IStGH habe deshalb bislang bewusst keinen Genozid-Vorwurf gegen Israel erhoben.

MIGUEL GUTIERREZ / KEYSTONE
ICC-Chefanklaeger Karim Khan in Caracas (Symbolbild)
MIGUEL GUTIERREZ / KEYSTONE

Khan hatte zwar Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Joav Gallant beantragt – wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Den Vorwurf des Völkermords schloss der Chefankläger jedoch ausdrücklich aus. Entscheidend seien Beweise und nicht politischer oder öffentlicher Druck, sagte Khan. Wörtlich erklärte er: «Es wäre ein rücksichtsloser Ankläger, der nur wegen des öffentlichen Drucks handelt. Man handelt auf Grundlage von Beweisen.»

Auslöser der Debatte ist der Krieg im Gazastreifen nach dem Hamas-Massaker in Israel am 7. Oktober 2023. Damals töteten Terroristen rund 1200 Menschen und verschleppten 251 Geiseln nach Gaza. Israel reagierte mit einer grossangelegten Militäroffensive gegen die Hamas. Wegen der hohen Zahl ziviler Opfer und der humanitären Lage werfen Kritiker Israel einen Völkermord vor. Die israelische Regierung weist das zurück und erklärt, Ziel des Einsatzes sei ausschliesslich die Zerschlagung der Hamas. Chefankläger Khan machte zugleich deutlich, dass die Ermittlungen weiterlaufen. Er verwies auf das Vorgehen des Gerichts im Ukraine-Krieg. Dort habe der Internationale Strafgerichtshof zunächst Haftbefehle wegen der Deportation ukrainischer Kinder beantragt und später weitere Verfahren eingeleitet. Ähnlich könne sich auch das Gaza-Verfahren entwickeln. Die Untersuchungen seien «ausdrücklich noch nicht abgeschlossen».

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