Der Bundesrat verschärft die Regeln für systemrelevante Banken und bringt eine Reform des Bankengesetzes ins Parlament. Ziel ist es, das too big to fail-Dispositiv nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse im März 2023 zu stärken.
Kernpunkt der Vorlage ist die Pflicht, Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit hartem Eigenkapital zu unterlegen. Diese Regelung würde faktisch vor allem die UBS betreffen. Heute ist eine teilweise Finanzierung mit Fremdkapital möglich. Die Umsetzung soll über einen Zeitraum von sieben Jahren erfolgen.
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Finanzministerin Karin Keller-Sutter sagt, das bestehende System weise Lücken auf. «Der Bundesrat hat mich ausdrücklich beauftragt, zu sagen, dass er sich bei der Analyse und den notwendigen Massnahmen absolut einig ist.» Die neuen Vorgaben sollen es Banken ermöglichen, ausländische Töchter in Krisen ohne negative Auswirkungen auf die Kapitalquoten zu veräussern.
Gleichzeitig beschliesst der Bundesrat Verordnungsänderungen zur Eigenmittelverordnung, die ab 2027 gelten. Dabei verzichtet er unter anderem auf eine vollständige Eigenkapitalunterlegung für latente Steueransprüche und passt die Abschreibungsregeln für Software an.
Die UBS lehnt das Regulierungspaket ab und bezeichnet es als «extrem». Die Bank kritisiert zudem, die veröffentlichten Berechnungen seien «irreführend». Nach eigenen Angaben könnten die neuen Vorgaben einen zusätzlichen Kapitalbedarf von bis zu 22 Milliarden US-Dollar auslösen.
Die Vorlage wird nun im Parlament beraten. Wirtschaftsverbände wie Economiesuisse und die Bankiervereinigung äussern ebenfalls Kritik und warnen vor negativen Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz.