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Bundesrat hält Betrieb der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt bis zu achtzig Jahre für realistisch

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Bundesrat hält Betrieb der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt bis zu achtzig Jahre für realistisch
Bundesrat hält Betrieb der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt bis zu achtzig Jahre für realistisch
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Der Bundesrat hält einen Betrieb der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt über achtzig Jahre technisch für möglich und in den meisten Fällen auch wirtschaftlich tragbar. Dies geht aus einem veröffentlichten Bericht hervor, den die Landesregierung im Auftrag eines überwiesenen Postulats von Ständerat Thierry Burkart (FDP, AG) erarbeitet hat.

© KEYSTONE / GAETAN BALLY
Kuehlturm des Kernkraftwerks Goesgen im Kanton Solothurn
© KEYSTONE / GAETAN BALLY

Bislang galt ein Betrieb von maximal sechzig Jahren als realistischer Richtwert für Schweizer Kernkraftwerke. Bereits 2024 hatte eine Aktennotiz des Bundesamts für Energie (BFE) die technische und wirtschaftliche Machbarkeit eines Langzeitbetriebs bis sechzig Jahre bestätigt. Der nun publizierte Bericht erweitert diese Einschätzung auf einen möglichen Betrieb über acht Jahrzehnte für die Werke Gösgen im Kanton Solothurn und Leibstadt im Kanton Aargau.

Gemäss Bundesrat wären die dafür nötigen technischen Nachrüstungen grundsätzlich umsetzbar. Die dafür erforderlichen Investitionen würden sich voraussichtlich auch wirtschaftlich lohnen. Eine staatliche finanzielle Unterstützung für einen solchen Langzeitbetrieb hält die Landesregierung derzeit nicht für notwendig.

Erst Anfang Woche hatte Axpo-Chef Thomas Sieber erklärt, Laufzeiten von bis zu achtzig Jahren für die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt seien denkbar. Für Gösgen müsse jedoch bis spätestens 2029 entschieden werden, ob das Werk weiterbetrieben oder wie bisher vorgesehen stillgelegt werde.

Die Axpo betreibt das Kernkraftwerk Beznau im Kanton Aargau und ist an den Kernkraftwerken Leibstadt und Gösgen beteiligt. Der Stromkonzern hatte 2024 angekündigt, Beznau nach rund sechzig Betriebsjahren ausser Betrieb zu nehmen.

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