Es gab bessere Zeiten, in denen die Bundesräte die Abstimmungskämpfe den Parlamentariern und den Parteien überlassen haben. Entsprechend war das Ansehen der Mitglieder der Landesregierung viel grösser. Seit sie sich wegen der Abstimmungssonntage in die Niederungen des vierteljährlichen Buhlens um die Volksgunst hinabbegeben haben, schwindet das Vertrauen der Bürger. Denn allzu oft haben die Bundesräte den Souverän angelogen – wie sich später krachend herausstellte.
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Bei den Beratungen zum Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege anlässlich der gegenwärtigen Sondersession glaubte gestern auch die Vorsteherin des Innendepartements, Elisabeth Baume-Schneider (SP), sich ins Getümmel des bevorstehenden 14. Juni stürzen zu müssen. Aufgestachelt von der Grünen-Nationalrätin Delphine Klopfenstein aus Genf meinte die Bundesrätin: «Ich danke Ihnen für Ihre Frage, die den Kern der politischen Debatte trifft; wie wir wissen, steht die Initiative ‹Keine 10-Millionen-Schweiz›, die sogenannte Chaosinitiative, in engem Zusammenhang mit einem quantifizierbaren Mangel an Arbeitskräften im Pflegebereich.»
Hierauf trat der Aargauer SVP-Vertreter Christoph Riner ans Rednerpult und bat um Präzisierung: «Geschätzte Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin von einer ‹Chaosinitiative› gesprochen. Ich hätte dazu eine Frage: Warum bezeichnen Sie die Nachhaltigkeits-Initiative gegen eine 10-Millionen-Schweiz als Chaosinitiative?»
Die Bundesrätin reagierte sicht- und hörbar irritiert: «Ich habe dieses Wort so benutzt. Ich habe das – bezogen auf die Initiative ‹Keine 10-Millionen-Schweiz!› – gesagt. Man kann über die Initiative ‹Keine 10-Millionen-Schweiz!› diskutieren, und man wird am 14. Juni über sie abstimmen. Dann wird man sehen, ob es ein Chaos gibt oder nicht.»
Der Auftritt von Elisabeth Baume-Schneider und ihre diffamierende Wortwahl gegenüber dem verfassungsmässig verankerten Instrument der Volksinitiative lässt tief blicken. Auch der Bundesrat verlottert. Er wählt Beschimpfungswörter aus dem Arsenal der Polit-PR-Büros und der Parteisekretariate. Dabei müsste die Information durch den Bundesrat gemäss Recht und Gesetz sachlich, umfassend, transparent und verhältnismässig sein. Er darf nicht einseitig «propagieren», sondern muss eine ausgewogene Meinungsbildung der Bürger ermöglichen. Aber offensichtlich gelten solche Spielregeln nicht mehr in einer ausser Rand und Band geratenen, hypernervösen Classe politique.