Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen die Referendumsabstimmung zur E-ID abgewiesen. Damit bleibt das Resultat der Abstimmung bestehen.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, trat das Gericht auf einen Teil der Beschwerden gar nicht ein, da die Eingabefrist verpasst worden war. Umstritten war insbesondere, wann diese Frist zu laufen begann.
Eine Minderheit der Richter argumentierte, die Veröffentlichung einer Zuwendung durch die Swisscom auf einer Plattform der Finanzkontrolle sei kaum bekannt gewesen und daher nicht fristauslösend. Die Mehrheit sah dies anders und wies die entsprechende Beschwerde aus formellen Gründen ab.
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Inhaltlich prüfte das Gericht damit nur noch verspätet offengelegte Sachleistungen der Medienhäuser Ringier und TX Group im Umfang von rund 163.000 Franken. Diese seien zwar nicht rechtzeitig transparent gemacht worden, erreichten jedoch nicht die erforderliche Schwere, um die Abstimmung nachträglich aufzuheben.
Die Beschwerdeführer konnten somit weder formell noch materiell durchdringen. Das Bundesgericht setzt damit eine hohe Hürde für die Annullierung von Volksabstimmungen und bestätigt die bisherige Praxis.